Ferienhaus: Vermieter müssen keine Haustiere genehmigen

In einem Streit um die Unterbringung von Haustieren hat das Amtsgericht Laufen (Bayern) entschieden: Das Recht, Haustiere mit in ein Ferienhaus zu nehmen, besteht pauschal nicht.
Du musst also als Mieter eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung darauf achten, ob für das Objekt die Haustiermitnahme erlaubt ist. Nimmst Du dennoch Dein Haustier mit und der Vermieter bekommt das mit, kann er den Mietvertrag kündigen und Du musst den Urlaub abbrechen.
Welpe in der Ferienwohnung - Streit mit dem Vermieter
Für sich und ihre Familie buchte eine Frau eine Ferienwohnung, die sie im Sommer 2016 für einige Tage nutzen wollten. Der Familienhund, ein vier Monate alter Zwergpinscher sollte mit von der Partie sein. Das bekam die Vermieterin mit und untersagte die Mitnahme des Hundes. Im Ferienhaus war die Mitnahme von Haustieren nicht genehmigt. Die Familie musste eine Ersatzunterkunft buchen und wollte der anderen Vermieterin nun die Mehrkosten aufs Auge drücken. Auch sei auf der Homepage der Anbieterin nichts von einem Haustierverbot zu lesen gewesen.
Amtsgericht Laufen: Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden
Der Hauptklagepunkt der Familie war, dass im Rahmen der Wohnraumvermietung ein generelles Haustierverbot unzulässig ist. Da es sich aber nicht um Wohnraum handelt, sondern durch die Vermietung der Ferienwohnung ein Beherbergungsvertrag zustande kommt, sind hier andere Maßstäbe anzusetzen, so die Richter. Es kommt bei einer Ferienwohnung zu einem häufigen Mieterwechsel, zudem sind dort andere Rechte verankert als in einen Wohnungsmietvertrag. Das betrifft unter anderem auch die Nutzung von Alltagsgegenständen in der Ferienwohnung. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass automatisch auch Haustiere erlaubt sind. Dieses Recht der Entscheidung liegt allein beim Eigentümer der Ferienwohnung, der sich mit einer Ferienhausversicherung vor Schäden absichern kann.
Mieter müssen sich über die Mitnahmemöglichkeit von Haustieren informieren
Aus Sicht der Richter am Amtsgericht Laufen muss der Vermieter nicht ein Haustierverbot auf seiner Homepage hinterlegen. Vielmehr müssen sich Mieter selbstständig erkundigen, ob Hunde, Katzen oder andere Haustiere mitgebracht werden dürfen. Allein das Fehlen des Hinweises auf ein Haustierverbot bedeutet noch lange nicht, dass sie auch mitgebracht werden dürfen. Eigentlich ein logischer Gedankengang.