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Mythen rund um das Thema Recht und Hunde

Zwei Collies

Der Dschungel von Gesetzen in Deutschland scheint schier unendlich zu sein. Kein Wunder, dass sich da kaum jemand zurecht findet und vor manchen juristischen Fragen relativ hilflos dasteht. Hundefreunden wird es sicherlich in vielerlei Belangen so gehen. Schließlich sind die meisten Gesetze nicht auf Bundesebene, sondern auf Länderebene geregelt.

Konkret ist hier von den ländereigenen Hundegesetzen die Rede. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von Regelungen, die die Hundehaltung betreffen und in allen möglichen Gesetzen versteckt sind. Daraus ergibt sich, dass durch das Laienwissen verständlicherweise viele Mythen rund um die Hundehaltung im Umlauf sind.

Jeder Hundehalter muss eine Hundehaftpflichtversicherung haben

Wenn man es ökonomisch betrachtet, ist diese Aussage sicherlich richtig. Schließlich schützt die Hundehaftpflicht finanziell, wenn es zu Schadenersatzansprüchen kommt, etwa, wenn der vierbeinige Liebling irgendwo einen Schaden verursacht hat. Der Hundehalter steht in dieser Situation generell in der Haftung. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass Hunde generell versichert werden müssen. Lediglich in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die allgemeine Versicherungspflicht für Hunde vorgeschrieben. In allen anderen Bundesländern hängt es von der Rasse und Größe ab, ob Versicherungspflicht für einen Hund besteht. Dennoch: Die Hundehaftpflicht ist eigentlich ein Muss, damit Schadenersatzforderungen finanziell abgesichert sind. Von diesem Risiko kann sich kein Hundehalter freisprechen.

Ein brauner Labrador Welpe der liegt

Perfekter Schutz im Schadensfall

Hundehaftpflicht im Vergleich.

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Dürfen Hartz-IV-Empfänger einen Hund halten?

Das Thema Hartz IV polarisiert und trägt dazu bei, dass viele falsche Fakten im Umlauf sind. Nicht zuletzt wird stellenweise behauptet, dass Hartz-IV-Empfänger keine Hunde halten dürfen, weil dafür das Geld nicht ausreicht und es auch kein Geld vom Staat als zusätzliche Leistung gibt. Grundsätzlich gilt aber: Jeder Hartz-IV-Empfänger darf Hunde halten. Alles andere wäre auch eine Diskriminierung. Allerdings gibt es vom Sozialamt keine Zuschüsse zu Futter, Tierarztbehandlung oder anderen anfallenden Kosten. Lediglich die Hundehaftpflicht kann angerechnet werden, wenn es sich je nach Bundesland um eine Pflichtversicherung handelt. Dazu kommt, dass manche Kommunen bei Hartz-IV-Empfängern geringere Sätze bei der Hundesteuer erheben. Mit andern Worten: Die Hundehaltung ist natürlich erlaubt, aber auf der anderen Seite auch eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung. Diese nehmen jedoch viele Menschen auf sich, da der Hund teilweise noch der einzige verbleibende Freund ist – vor allem für ältere Menschen.

Taxifahrer müssen keine Hunde transportieren

Es gibt immer wieder Streitfälle rund um das Thema Hund und Taxi. Daraus leitet sich für viele Hundefreunde ab, dass Taxifahrer keine Hunde transportieren müssen. Das ist aber ein absoluter Irrglaube. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt ausdrücklich vor, das Taxifahrer den Fahrgast einschließlich seiner Sachen transportieren muss. Dazu gehört also auch der Hund. Ablehnen kann der Taxifahrer die Fahrt nur, wenn er allergisch ist oder ängstlich auf Hunde reagiert. In diesen Fällen ist er aber verpflichtet, über die Taxizentrale für Ersatz zu sorgen. Ansonsten können die Kommunen hohe Ordnungsgelder verhängen.

Keine Hunde in der Mietwohnung?

Das hätte sicherlich so mancher Vermieter gerne, aber dieser Wunsch lässt sich kaum durchdrücken. Um die Hundehaltung zu verbieten, müssen schon gewichtige Gründe vorliegen. Gerne werden in Mietverträge noch Klauseln aufgenommen, dass die Haltung von Hunden oder Haustieren allgemein in der Mietwohnung nicht gestattet ist. Dem hat aber bereits im Jahr 2013 der Bundesgerichtshof einen Riegel vorgeschoben. Die Hundehaltung darf also nicht pauschal verboten werden. Eine Klausel, wonach der Vermieter die Hundehaltung genehmigen muss, ist jedoch rechtlich einwandfrei. Allerdings gibt es nur Ausnahmesituationen, die ein Verbot der Hundehaltung rechtfertigen. Dazu gehört zum Beispiel, dass sich ein Hund mehrfach auffällig verhält, andere Bewohner bereits gebissen hat oder den ganzen Tag allein in der Wohnung ist und permanent bellt.

Hunde spielen im Recht eine große Rolle

Es gibt viele Regelungen und Gesetze, die Hundehalter zu beherzigen haben. Diese fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus und können sogar je nach Kommune, wo der Hundefreund seinen Wohnsitz hat, variieren. Dennoch: Längst unterliegen Hundehalter nicht so vielen Einschränkungen, wie es in manchen Fällen gerne mal verbreitet wird. Der Hund hat eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft eingenommen und für Hund und Herrchen gelten neben rechtlichen Verpflichtungen auch viele Freizügigkeiten, die ebenfalls gesetzlich geregelt sind.