Da wird der Hund in der Pfanne verrückt: das Berliner Hundegesetz und seine Tücken

Man kann über die Berliner ja sagen was man will, aber nicht, dass sie nicht mit der nötigen Gelassenheit an bestimmte Dinge herangehen. Beste Beispiele? Der Flughafen Berlin, der etwas länger brauchte als geplant bis zur Eröffnung, - und nun gibt es zum Hundegesetz von Juli 2016 endlich doch noch eine Durchführungsverordnung.
Diese ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Schließlich muss ja geregelt sein, wie das Gesetz jetzt durchgeführt wird. Obwohl böse Stimmen sagen, dass das Gesetz eher einer Sandale gleicht: nach allen Seiten offen. Wir haben mal die wichtigen Punkte zusammengefasst, damit Du einen Einblick in die Regelungen für Hundehalter bekommst:
Abschaffung der Rassenliste
Bislang gab es in Berlin eine Rasseliste. Diese wird nun aus dem Gesetz herausgenommen und stattdessen in eine Verordnung überführt. In der Verordnung ist nun festgelegt, welche Hunderassen als gefährlich gelten und damit einem Zucht- und Handelsverbot unterliegen. Die Überführung in eine Verordnung war aus Sicht der Berliner Regierung daher sinnvoll, weil eine Verordnung auch ohne Parlament geändert werden kann. So ist es möglich, flexibler auf neue Hunderassen zu reagieren, die es als gefährlich einzustufen gilt. Zu den gefährlichen Hunden in Berlin zählen nur noch drei Rassen: Pittbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier.
Leinenpflicht für alle Berliner Vierbeiner
Nun müssen alle Hunde an der Leine geführt werden. Das gilt, sobald der Hund das Privatgrundstück oder die Wohnung des Halters verlässt. In allgemein zugänglichen Bereichen von Mehrfamilienhäusern, Aufzügen, Treppenhäusern, Kellerräumen und auf Hofflächen dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden. Das gilt auch in Büros, Geschäften, öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmittel und in Fußgängerzonen. Hundehalter, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2016, einen Hund besaßen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Leinenzwang kann aber dann angeordnet werden, wenn der betreffende Hund dennoch auffällig geworden ist.
Sachkundenachweis für Hunde

In Zukunft gilt für Dich als Berliner Hundehalter: Büffeln für den Hundeführerschein, sofern Du Deinen Liebling stellenweise vom Leinenzwang befreien möchtest. Diese Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil. Diese Prüfung muss auf eigene Kosten erfolgen. Die Prüfung kannst Du in Deinem zuständigen Bezirksamt anmelden.
Mit einer theoretischen Prüfung fragen die Ämter Dein Wissen als Hundehalter ab. Dazu gibt es einen Fragenkatalog, aus dem für die Prüfung 30 Fragen zusammengestellt werden. Die Fragen beschäftigen sich mit den Themen Haltung, Sozialverhalten, Pflege, Körpersprache und Kommunikation. Die Prüfung dauert 45 Minuten, 70 Prozent der Fragen musst Du richtig beantworten.
Hundeschulen führen dann die etwa ein- bis zweistündige praktische Prüfung durch. Der Hundeführerschein kostet etwa 60 €. Wirst Du mit Deinem Hund ohne Leine und ohne Sachkundenachweise erwischt, dann fällt lediglich ein Verwarngeld über 25 €. Bei den kaum umzusetzenden Kontrollen wird das der eine oder andere Hundehalter ohne weiteres in Kauf nehmen.
Bei der praktischen Prüfung geht es vor allem darum, dass Dein Hund die Grundkommandos versteht und Du bestimmte Reize, wie beispielsweise den Jagdinstinkt, mit einem Kommando unterdrücken kannst. Wenn Du Dich gründlich auf den Sachkundenachweis vorbereiten möchtest, musst Du mindestens drei Monate Zeit in den Besuch einer Hundeschule investieren. Das ist jetzt keine gesetzliche Vorgabe, sondern das zeigt die Erfahrung von Hundefreunden, die sich vernünftig auf die Prüfung vorbereiten wollten.
Die Vorbereitungskurse kannst Du in allen Berliner Hundeschulen absolvieren. Die Kosten dafür variieren stark. Es hängt davon ab, ob Du Einzelunterricht für Deinen Liebling willst oder die Vorbereitung auch in einer kleinen Hundegruppe stattfinden kann. Das Gruppentraining kann ungefähr bei 25 € je Stunde liegen, wobei das Einzeltraining zwischen 60 und 100 € liegt.
Wie ist der Umgang mit gefährlichen Hunden geregelt?
Nach dem neuen Hundegesetz können fortan Hunde als gefährlich eingestuft werden, die Menschen beißen, andere Hunde attackieren oder anderen Tieren nachstellen. Sie stellen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Für diese Hunde können besondere Vorschriften erlassen werden. Diese als gefährlich eingestuften Hunde müssen generell außerhalb der eigenen vier Wände einen Maulkorb tragen und sind an der Leine zu führen. Ein Wesenstest ist erforderlich, zusätzlich muss der Halter einen Sachkundenachweis erbringen. Das gilt dann auch für Hundehalter, die eigentlich durch jahrelange Hundehaltung als sachkundig gelten.
Dem Welpenhandel den Kampf ansagen
Problematisch war in den vergangenen Jahren der Handel mit Hundewelpen. Züchter aus Osteuropa haben die jungen Hunde teilweise auf Autobahnraststätten zu Dumpingpreisen angeboten. Oftmals waren diese Hunde schwer krank – was aber auf den ersten Blick nicht ersichtlich war. Mit dem neuen Hundegesetz dürfen junge Hunde nur noch von sachkundigen Züchtern oder Haltern verkauft werden. Alle Berliner Hunde müssen über ein zentrales Register erfasst werden. Demnach wird bei einer Neuanmeldung eines Hundes nachgehalten, woher der Hund eigentlich kommt.
Wo ist das Ausführen von Hunden nun verboten?
Die einzelnen Berliner Bezirksverwaltungen können nun per Verordnung Hundeverbote erlassen. Dazu gehören Spielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen oder Badeanstalten. Öffentliche Badestellen an Seen oder Flüssen können die Berliner Bezirksämter ebenfalls mit einem Hundeverbot belegen. Allerdings müssen dafür auch Ausweichzonen für Hunde angeboten werden. Irgendwo müssen die Vierbeiner ja auch mal ohne Leine laufen können.
Hundekot musst Du direkt entfernen
Kampf den tierischen Hinterlassenschaften. Bekanntlich sind diese ein stinkendes Dauerärgernis. Dagegen richtet sich das Berliner Hundegesetz. Hundehalter müssen fortan Kotbeutel mitführen, um die Hinterlassenschaften ihres Hundes an Ort und Stellen und sofort aufzunehmen und zu entsorgen. Geschieht das nicht, erheben die Kontrolleure Bußgelder. Das gilt im Übrigen auch für Hundehalter, die keine Kotbeutel mitführen.
Apropos Kotbeutel: Bislang sehen sich die Berliner Bezirksämter nicht in der Lage, diese Regelung auch nur ansatzweise zu überprüfen. Im Jahr 2017 kam es in Treptow-Köpenick zu drei Verwarnungen wegen des Verstoßes zur Mitführpflicht von Kotbeuteln. In Charlottenburg-Wilmersdorf führte das Ordnungsamt 75 Kontrollen durch. Das führte zu vier Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dazu können die Ordnungsämter bei Kontrollen den Hundefreunden kaum nachweisen, dass sie nicht ein geeignetes Behältnis zum Einsammeln des Hundekotes mitführen. Das können neben dem Kotbeutel ja genauso Taschentücher oder sogar Plastikbecher sein, die sie anschließend im Müll entsorgen können.
Versicherungspflicht für Hunde - schon seit Jahren ein Bestandteil des Hundegesetzes
Keine Änderung bei der Haftung für Hunde: In Berlin gilt schon seit Jahren, dass alle Hundehalter eine Pflichtversicherung für ihren Hund nachweisen müssen. Die Rasse oder die Größe spielen dabei keine Rolle. Schließlich geht von jedem Hund eine Gefährdung aus. Nicht etwa, dass jeder Hund von vorn herein als Beißer eingestuft wird. Reißt sich aber ein kleiner Vierbeiner von der Leine los und gerät dabei auf die Straße, sind größere Sachschäden und unter Umständen auch Personenschäden vorprogrammiert. Da sollte der Halter abgesichert sein. Nicht zuletzt kommt das auch dem Geschädigten zugute, der natürlich seinen Schaden ersetzt bekommt.