Zwangsversteigerung - Gebäudeversicherung
Die Zwangsversteigerung stellt eine besondere Form des Eigentumserwerbs dar und wird von der Gebäudeversicherung separat behandelt.
Allgemeine Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html
Üblicherweise besteht beim Erwerb eines Wohngebäudes die Möglichkeit, die bestehende Gebäudeversicherung ab dem Zeitpunkt der Eigentumsänderung zu beantragen.
Bei der Zwangsversteigerung gilt diese Kündigungsfrist mit dem Zeitpunkt des Zuschlages. Das Kündigungsrecht erlischt innerhalb eines Monats nach dem Zuschlag.
