Wurzeleinwuchs - Gebäudeversicherung
Wird ein Abflussrohr außerhalb des Gebäudes durch einen Wurzeleinwuchs beschädigt, so besteht Versicherungsschutz über die Zusatzklausel 7262 für Leitungsrohre der Gebäudeversicherung.
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Ein versicherter Rohrbruch liegt deshalb vor, da das Rohr durch den Wurzeleinwuchs Risse aufweist. Lockerungen der Rohrverbindungen sind allerdings nicht versichert, da es sich nicht um einen Schaden am Rohrmaterial selber handelt.
Eine umfassende Übersicht zu den Leistungen und den Tarifen der Gebäudeversicherung finden Sie in unserem Vergleichsrechner:
