Versicherte Kosten - Gebäudeversicherung
Durch einen Gebäudeschaden können neben den Reparatur- oder Wiederaufbaukosten weitere Kosten entstehen, die durch die Gebäudeversicherung getragen werden. Man spricht in diesem Fall von den versicherten Kosten.
Informationen zur Gebäudeversicherung erhalten Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html
Nach den Bedingungen zur Gebäudeversicherung sind die folgenden Kosten mitversichert:
- Aufräumungs- und Abbruchkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
Bei der Versicherung zum gleitenden Neuwert werden die dafür anfallenden Kosten auch über die Versicherungssumme hinaus erstattet.
Die Kosten der Feuerwehr sind nicht versichert, wenn die Schadensbekämpfung im öffentlichen Interesse besteht. Das ist z. B. bei jedem Brand der Fall. Muss hingegen nach einem Rohrbruch der Keller ausgepumpt werden, besteht kein öffentliches Interesse und die Kosten sind durch die Gebäudeversicherung gedeckt.
