Vermögenschadenhaftpflicht Rechtsanwalt
Sondertarif - Vergleich Vermögenschadenhaftpflicht Rechtsanwalt

Als Rechtsanwalt haben Sie täglich mit Verstoßen, Vergehen und ähnlichen Dingen zu tun. Die Vermögenschadenhaftpflicht Rechtsanwalt bietet Ihnen den Schutz bei berufsspezifischen Gefahren, die aus Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt eintreten können.

Als freier Versicherungsmakler haben wir uns nun seit 1984 auf die Absicherung von Freiberuflern, wie Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwälte spezialisiert.

Die Vermögenschadenhaftpflicht Rechtsanwalt ist für Sie als Anwalt gesetzlich vorgeschrieben. Wir haben für Sie einen Sondertarif ausgehandelt. Dabei liegt die Mindestprämie für Rechtsanwälte (Existenzgründer) mit einem Umsatz unter 7.500 Euro bei nur 81,08 Euro (zzgl. 19 % Versicherungssteuer = 96,49). Der Sondertarif hebt sich durch seine Leistung und guten Beitrag vom übrigen Versicherungs-Markt ab. Egal ob Sie eine Einzelkanzlei oder in einer Sozietät, ob als Sozius oder als Mitarbeiter, im Hauptberuf oder nebenberuflich tätig sind: wir sind Ihr Fachmakler für Ihre Vermögensschadenhaftpflicht.

NEU Jetzt können Sie Ihr Angebot mit unserem neuen - einzigartigen - Vergleichsrechner zur Vermögenschadenhaftpflicht für den Rechtsanwalt online berechnen und auch beantragen. ACHTUNG! Derzeit ist dies nur für Rechtsanwälte in Einzelkanzlei ohne Mitarbeiter oder für Rechtsanwälte in Nebentätigkeit möglich. Nutzen Sie sonst unsere Angebotsanforderung:

Sie können sich auch anhand von Beitragsbeispielen von unserer Kompetenz und Marktübersicht überzeugen:
Beitragsbeispiele Beitragsbeispiele Rechtsanwalt Vermögenschadenhaftpflicht

Ihre Tätigkeit als Rechtsanwalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber gerade hier sind Sie besonderen Gefahren bei einer Falschbeartung, Fristversäumung etc. ausgesetzt. Tätigkeiten, die bei Rechtsanwälten verbreitet sind und für die die Vermögenschadenhaftpflicht Rechtsanwalt üblicherweise Schutz bietet, sind unter anderem Konkursverwalter, Vergleichsverwalter oder Verwalter nach der Gesamtvollstreckungsordnung, aber auch gerichtlich bestellter Liquidator, Zwangsverwalter, Sequester und Sachwalter. Daneben sind Anwälte tätig als Gläubigerausschussmitglied und Gläubigerbeiratsmitglied; auch die Übernahme von Aufgaben als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlaßverwalter, Vormund oder Betreuer sind nicht untypisch.

Fordern Sie noch heute Ihr Angebot an und vergleichen Sie  - kostenlos und unverbindlich für Sie:

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an: Tel. (02041) 77 44 7 - 44 oder senden Sie uns eine Email an service@vergleichen-und-sparen.de

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