Top-Bedingungen zu unserer Unfall-Versicherung

Bei der Unfall-Versicherung zählt nicht nur der Beitrag, sondern auch die mitversicherten Leistungen.

Sie können sich auf uns verlassen - in beiden Bereichen stehen wir fast durchweg an Platz 1!

Hier kommen Sie zu unserem Unfallversicherung Beitragsvergleich.

Die mitversicherten Leistungen sehen Sie hier:
  • Vergiftung durch Staubwolken und Säuren sind mitversichert
  • Vergiftungen durch Aufnahme von giftigen Pflanzen (auch bei Kindern)
  • In der Infektionsklausel gilt als plötzliches Eindringen durch das Anhusten und Anniesen
  • Gesundheitsschädigungen durch Erfrieren, Ersticken, Ertrinken gelten mitversichert
  • Bei Verschollenheit wird u. U. eine evtl. Todesfallsumme fällig
Unfallversicherung Leistungen
  • Invaliditäten durch Maniküre, Pediküre, Entfernen von Hühneraugen/Hornhaut sind mitversichert
  • Erheblich verbesserte Gliedertaxe (auch für Ärzte und Musiker)
  • Keine Berufsgruppeneinteilung - einheitliche Prämie für alle Erwachsenen
  • Die Trunkenheitsklausel wurde auf 1,5 %o angehoben
  • Krankenhaustagegeld wird statt für 2 Jahre bis zu 1.000 Tage gezahlt
  • Auslandskrankenhaustagegeld wird bis zu drei Wochen gezahlt
Unfall
  • Bei gleichzeitigem Unfalltod der Eltern wird die versicherte Todesfallsumme verdoppelt
  • Bei Familienzuwachs ist das neugeborene Kind zu 100 % über die höchstversicherte Leistung des jeweiligen Elternteils in diesem Vertrag für die Dauer eines Jahres beitragsfrei mitversichert
  • Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit bis zu 12 Monate je Schadenfall
  • Rückholkosten aus dem Ausland bis zu 3.000 Euro
  • Kosmetische Operation bis zu 10.000 Euro
  • Kurkostenbeihilfe bis zu 5.000 Euro
  • Umschulungsmaßnahmen nach einem Unfall bis zu 8.000 Euro
  • Bergungskosten bis zu 25.000 Euro
  • Sofortleistung bis zu 10.000 Euro
  • Behinderungsbedingte Umbaukosten nach einem Unfall bis zu 10.000 Euro
  • Rooming-In-Leistung bis zu 30 € je Tag, max. 500 Euro
  • Generelle Kapitalzahlung - auch über das 70. Lebensjahr hinaus

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(*) Lt. Veröffentlichung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06. Juni 2003 zum nationalen Kindersicherheitstag.



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