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Umgestürzte Bäume - Gebäudeversicherung

Durch die Zusatzklausel 7363 in der Gebäudeversicherung können die Aufwendungen für den Abtransport umgestürzter Bäume mitversichert werden.

Für Informationen zur Gebäudeversicherung gehen Sie bitte auf:

pfeil http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html

Nicht selten kommt es vor, dass bei schweren Unwettern bedingt durch Sturm oder Blitzeinschlag Bäume in Mitleidenschaft gezogen werden. Wenn diese umgestürzt sind, ist die Entsorgung oder der Abtransport nicht immer unproblematisch. Vielfach müssen Fachfirmen hinzugezogen werden, wenn sich die Fällaktion aufwendig gestaltet oder sogar das Wurzelwerk gezogen werden muss.

Daher bietet die Zusatzklausel 7363 Kostendeckung für die Aufwendungen der Beseitigung umgestürzter Bäume. Die Entschädigung ist in der Regel auf eine feste Summe begrenzt.

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