Überspannung - Gebäudeversicherung
Die Überspannung tritt in elektrischen Systemen auf, die den Toleranzbereich der Nennspannung überschreitet. Die Beschädigung von Endverbrauchsgeräten ist die häufige Folge, oftmals geht das auch mit einem Brand einher. Überspannungsschäden lassen sich über die Zusatzklausel 7160 im Rahmen der Gebäudeversicherung abdecken.
Weitere Informationen zur Gebäudeversicherung halten wir hier für Sie bereit:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html
Üblicherweise sind Schäden durch Überspannung nicht unbegrenzt abgedeckt. Die Entschädigungsgrenze variiert, je nach Versicherer. Kommt es zu einer Überspannung, etwa durch einen Blitzeinschlag in einer Stromleitung, leistet die Gebäudeversicherung.
Ein Beispiel: Bei einem Gewitter trifft der Blitz die Stromleitung. Durch die Überspannung wird die elektronische Steuerung der Heizungsanlage beschädigt. Der Schaden wird von der Gebäudeversicherung bis zur vereinbarten Höhe übernommen.
