Sturm - Gebäudeversicherung
Stürme und schwere Unwetter sorgen mittlerweile zu jeder Jahreszeit zu schweren Gebäudeschäden. Dabei wird auch immer häufiger
die Gebäudeversicherung in Anspruch genommen, da der Sturm zu den versicherten Gefahren gehört.
Allgemeine Informationen zur Gebäudeversicherung erhalten Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html
Als Sturm versteht man eine Windbewegung der Stärke 8 mit einer Geschwindigkeit von mindestens 63 km/h. Wird durch Sturmeinwirkung das Dach eines Hauses beschädigt, z. B. durch heruntergewehte Dachziegel, dann leistet die Gebäudeversicherung. Genauso verhält es sich, wenn ein vom Sturm entwurzelter Baum auf das Haus prallt und einen massiven Gebäudeschaden verursacht. Dabei sipelt es keine Rolle, ob der Baum auf dem eigenen Grundstück gestanden hat. Auch der Baum aus dem Nachbargarten kann zu einem Fall für die eigene Gebäudeversicherung werden.
Kommt es durch den Sturm zu einem Folgeschaden, so ist dieser ebenfalls über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Das kann der Fall sein, wenn durch das beschädigte Dach Regen oder Hagel eindringt und für Nässeschäden an den Wänden, Böden oder im Mauerwerk sorgt.
Der Schutz der Gebäudeversicherung erstreckt sich nicht auf Gebäudeteile, die noch nicht fertiggestellt oder bezugsfertig sind.
