Sterbegeld bis 30.000 Euro OHNE Gesundheitsprüfung
... zum Schutz der Hinterbliebenen

Sterbegeld- heute wichtiger denn je! Jetzt 25 Tarife im Vergleich - auch Sterbegeldkassen!

Bis 2004 wurde von den gesetzlichen Krankenkassen noch ein geringes Sterbegeld gezahlt. Heute muss jeder Bundesbürger für seine Bestattungskosten selbst vorsorgen.

Sorgen Sie jetzt vor mit dem Sterbegeld! Sie können bis zu einer Versicherungssumme von 30.000 Euro OHNE Gesundsheitsprüfung wählen. Vergleichen Sie die Leistungen und Beiträge von zahlreichen Anbietern des deutschen Versicherungsmarktes mit einem der größten Internetvergleichs-Rechner zum Sterbegeld:

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Nichts ist umsonst, nicht mal der Tod, heißt es. Das Sterben wird noch teurer. Denn seit dem 01.01.2004 fällt das Sterbegeld, das bereits in 2003 halbiert wurde, komplett weg.

Seit 2004 müssen die Krankenkassen somit kein Sterbegeld mehr auszahlen, hier erhofft der Gesetzesgeber sich erhöhte Einsparungen.

Mit einer Sterbegeld sind Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen geschützt! Sind keine nahen Angehörige mehr vorhanden, muss der Staat beziehungsweise das Sozialamt einspringen. Und hier wird gewaltig eingespart. Große Wünsche können dann nicht geäußert werden, ein Sozialbegräbnis eben. Dabei hat jeder Mensch das Recht auf eine würdevolle Bestattung. Wenn noch Angehörige vorhanden sind, so müssen diese, sofern sie über geeignete Mittel verfügen, alle Bestattungskosten tragen; sie sind immer bestattungspflichtig. "Da kann eine Bestattung schon mal die 5000-Euro-Grenze überschreiten, wenn dann nicht einmal ein Grab vorhanden ist", weiß Markus Kern, Geschäftsleiter eines großen Bestattungshauses.

Allerdings sollte jeder würdevoll bestattet werden, denn es geht auch nach dem Tod immer noch um Menschen. Da viele Menschen Angst haben, ihr Begräbnis nicht einmal bezahlen zu können, gibt es preiswerte Vorsorgemöglichkeiten.

Hier hilft Ihnen die Sterbegeld. Schon für unter 10 Euro im Monat (je nach Eintrittsalter) können Sie eine Versicherungssumme von 5.000,00 Euro absichern. So sichern Sie Ihre Hinterbliebenen ab und können in Würde bestattet werden.

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