Sonstige Grundstücksbestandteile - Gebäudeversicherung
Sachen, die nicht mit dem Grund und Boden fest verbunden sind, bezeichnet man in der Gebäudeversicherung als sonstige Grundstücksbestandteile.
Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Dazu gehören z.B. Carports, Grundstücksmauern, Zäune, Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Gartenhäuser, Wege- und Gartenbeleuchtung.
Wird z.B. bei Sturm durch einen entwurzelten Baum die Grundstücksmauer auf einer Länge von mehreren Metern beschädigt, fällt das in den Umfang der Gebäudeversicherung.
