Lexikon zur Gebäudeversicherung auf vergleichen-und-sparen.de
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Schadensmeldung - Gebäudeversicherung

Tritt der Versicherungsfall ein, muss die Gebäudeversicherung umgehend über den Schadensfall informiert werden. Geschieht das nicht, ist der Versicherer berechtigt, die Entschädigung zu kürzen.

Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier:

pfeil http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html

Durch die rechtzeitige Schadensmeldung soll vor allem ermöglicht werden, dass sich bei einem größeren Schaden der Versicherer ein Bild über das Ausmaß des Geschehens machen kann. Parallel davon ist z. B. bei einem Einbruch unbedingt die Polizei zu verständigen, damit Strafverfolgungsmaßnahmen erfolgen können.

Urteile diverser Gerichte belegen, dass eine verzögerte Schadensmeldung den Versicherungsschutz gefährdet!

In dringenden Fällen kann die Schadensmeldung an die Gebäudeversicherung telefonisch erfolgen, in der Regel ist die schriftliche Anzeige des Schadens parallel erforderlich.

Wenn die Schadensmeldung abgeben wurde, sollte die Schadensstelle möglichst unverändert bleiben, damit durch die Gebäudeversicherung eine entsprechende Dokumentation erfolgen kann.

Je nach Art des Schadens steht aber die Schadenminderungspflicht im Vordergrund. In einem solchen Fall muss der geschädigte Gebäudeeigentümer den Zustand mit Fotos dokumentieren. Das kann der Fall sein, wenn nach einem Sturmschaden das Dach provisorisch abgedeckt werden muss.

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