Hundehaftpflicht
Fragen / Antworten
Leistungsvergleich
Schadenmeldung
Beitragsvergleich
Hunde-OP 7,94 €
Online-Antrag
Gutscheinaktion
Gästebuch
Kontakt


Haftpflichtschadenanzeige - Online

Hier können Sie Ihren Haftpflichtschaden einfach und schnell online melden. Füllen Sie bitte dazu die folgende Schadenanzeige SEHR SORGFÄLTIG aus. So vermeiden Sie Rückfragen und eine Verzögerung der Schadenbearbeitung. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.


Schadenmeldung zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung

Versicherungsmakler:
IAK GmbH, Postfach 10 07 02, 46207 Bottrop
Tel (02041) 77447-44
Fax (02041) 77447-79

1. Ich melde mich bei Ihnen als:
Bitte ein Feld ankreuzen Versicherungsnehmer (Versicherter)
Geschädigter / Anspruchsteller
Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers
Werkstatt / Autohaus des Geschädigten
Sonstiger in der Eigenschaft als 
Firma
Nachname , Vorname 
Strasse , Hausnummer   
Plz , Ort 
Telefon 
Telefax
E-Mail 
Bitte geben Sie im Feld E-Mail bitte ihre E-Mail Adresse oder ein X ein!
2. Angaben zum Versicherungsvertrag (soweit bekannt)
Vertragsnummer
Name der Versicherungsgesellschaft
3. Anschrift Versicherungsnehmer
Bitte ein Feld ankreuzen Versicherungsnehmer zu Anschrift 1
Versicherungsnehmer Anschrift nachstehend
Firma
Name, Vorname
Strasse, Hausnummer
Plz, Ort
Telefon
Telefax
E-Mail
Bitte geben Sie im Feld E-Mail bitte die E-Mail Adresse des VN ein oder ein X !
4. Anschrift Geschädigter / Anspruchsteller
Bitte ein Feld ankreuzen Geschädigter zu Anschrift 1
Geschädigter Anschrift nachstehend
Firma
Name, Vorname
Strasse, Hausnummer
Plz, Ort
Telefon
Telefax
E-Mail
Bitte geben Sie im Feld E-Mail bitte die E-Mail Adresse des Geschädigten ein oder ein X !
5. Angaben zum Schadenereignis / Schuldfrage
Schadentag  
(Bitte geben Sie das Datum als TT.MM.JJJJ ein.)
Uhrzeit
Strasse
Ort
Ausführliche und genaue Schadenschilderung,
was genau passiert ist.

Sie haben hier genügend Platz um alles ausführlich zu schildern!
Wer hat Ihrer Meinung nach den Schaden verursacht? ich selbst
Geschädigter
beide
sonstige
kann ich nicht beurteilen oder ist mir nicht bekannt
Verursacher Beschreibung
6. Angaben zum Schaden
Was wurde beschädigt?
Falls ein Kfz beschädigt wurde, bitte Kennzeichen angeben
Hersteller des Fahrzeuges
Beschreiben Sie die Schäden
geschätzte Schadenhöhe in Euro
(Alter und Wert der beschädigten Sache?)
gab es Verletzte? ja
nein
unbekannt
Name
Vorname
Art der Verletzung
 
Sonstige Bemerkungen
Ich habe folgende Bemerkungen:
 


Wichtige Hinweise

Mit dem Absenden dieser Online-Schadenanzeige bestätigte ich, dass alle Fragen dieser Schadenanzeige vollständig und richtig beantwortet sind. Dies gilt auch für den Fall, dass ich diese nicht selbst ausgefüllt habe.


Es ist uns gesetzlich vorgeschrieben, Sie auf die nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten und die Rechtsfolgen im Falle der Zuwiderhandlung hinzuweisen:

Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben wurden.
Der Versicherungsnehmer muss nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für den Versicherungsnehmer zumutbar ist. Er hat dem Versicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und ihn bei der Schadenermittlung und –regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, die nach Ansicht des Versicherers für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke übersandt werden.Wird gegen den Versicherungsnehmer ein Haftpflichtanspruch erhoben, ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder ihm gerichtlich der Streit verkündet, hat er dies ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz muss der Versicherungsnehmer fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung des Versicherers bedarf es nicht. Wird gegen den Versicherungsnehmer ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, hat er die Führung des Verfahrens dem Versicherer zu überlassen. Der Versicherer beauftragt im Namen des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt. Der Versicherungsnehmer muss dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Bei Verletzung dieser Obliegenheiten kann der Versicherungsschutz gänzlich entfallen oder der Versicherer bzw. die Bevollmächtigte ist zu Kürzung der Leistung berechtigt. Bei vorsätzlich falschen Angaben entfällt der Versicherungsschutz nur dann nicht, sofern diese Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Versicherungsleistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer bzw. die Bevollmächtigte berechtigt, seine Leistung in einem angemessenen Verhältnis zum Verschuldensgrad zu kürzen, soweit auch hier ein kausaler Zusammenhang besteht. Die Beweislast für das Nichtvorliegen von grober Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

Die Versicherungsgesellschaft wird sich unverzüglich mit Ihnen und dem Geschädigtem in Verbindung setzen. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin im Schadenbereich: Frau Ivonne Fundermann, Tel. (02041) 77 447 - 38.

DRUCKAUSGABE
ACHTUNG! Wenn Sie die Schadenmeldung für sich ausdrucken möchten,
klicken Sie zunächst auf den Button Druckausgabe und dann erst auf Schaden melden



EMAIL-WEITERLEITUNG
Bitte geben Sie hier die Email-Adresse an, an welche eine Kopie der Schadenmeldung gesandt werden soll.


SCHADEN MELDEN
Wenn Sie alle Daten eingegeben haben, klicken Sie bitte auf den Button Schaden melden.