IAK_GmbH

 

Ruhestörung durch Hundegebell?

Frank Richter Rechtsanwalt

Hundehaftpflicht für Welpen ab 35,90 Euro: Hundehaftpflicht Hundehaftpflicht 35,90 Euro

Das Oberlandesgericht Brandenburg (Urteil vom 11.01.2007, AZ: 5 U 152/05) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem es um einen lautstarken Schäferhund ging, dessen Besitzer von seiner Nachbarin verklagt worden war. Der Hund schlug immer an, wenn Dritte dem Anwesen nahe kamen. Ob Postbote, Handwerker, regelmäßige Besucher, Nachbarn oder zufällige Passanten, der Hund nach seinen Wachdienst sehr ernst, ohne jemals heißer zu werden. Messungen, die die Klägerin durchführen ließ, ergaben Spitzenwerte zwischen 80 und 99,6 Dezibel.

In der Zeit von 23.00 bis 7.00 Uhr, während der allgemein geschützten Nachtruhe, ist das Bellen nach Auffassung des OLG tatsachlich als eine wesentliche Lärmbelästigung zu werten. Tagsüber aber gibt es nach Meinung des Senats es so viele Hintergrundgeräusche, bspw. durch den Straßenverkehr, dass das Gebell keine unzumutbare Lärmplage sei. Ein Verbot komme deshalb in dieser Zeit nicht in Frage. Das gelte auch für die Zeit der Mittagsruhe.

Dieser Teilerfolg war für beide Parteien ein Pyrrhussieg, da beide Parteien ihre eigenen Kosten und die Hälftigen Gerichtskosten tragen mussten. Diese Kosten waren auch nicht gerade gering, da das Gericht den Streitwert auf 15.000,00 € festgesetzt hat. Eine außergerichtliche Lösung hätte sicherlich nicht nur Kosten, sondern auch Nerven erspart.

Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist.

Hinweis: Sie dürfen diesen Artikel ohne Veränderungen zum Privatgebrauch oder zum internen Gebrauch gerne frei kopieren und weitergeben. Für die kommerzielle Nutzung ist das vorherige Einverständnis des Autors einzuholen.

Fragen zu diesem Beitrag beantwortet der Verfasser nur im Rahmen eines Mandates.

Frank Richter, Heidelberg


Frank Richter
Rechtsanwalt
Kastanienweg 75a
D-69221 Dossenheim

Tel.: +49 - (0) 6221 - 727 4619
Fax: +49 - (0) 6221 - 727 6510

Mailto: anwalt@richterrecht.com
Internet: www.richterrecht.com

- insb. Pferde- bzw. Tierrecht, Vereinsrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Internetrecht, gewerblicher Rechtsschutz -


 

Wechseln.de - DAS Strom Partnerprogramm




Hundehaftpflicht 35,90 Euro | günstige Hundeversicherung | Pferdehaftpflicht 31,96 Euro | Hunde-OP 8,90 Euro | Katzen-OP-Versicherung ab 4,46 Euro
Startseite | Welpen | Hausrat Versicherung | Hundewelpen