Rückstau - Gebäudeversicherung
Kommt es durch Starkregen zu einem Rückstau und einer anschließenden Überschwemmung im Keller, besteht kein Schutz durch die Gebäudeversicherung.
Informationen zur Gebäudeversicherung erhalten Sie auf:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Wenn im Keller kein Rückstauventil vorhanden ist, kann bei Starkregen das Grundwasser von unten in den Keller eindringen. Hier besteht nur die Möglichkeit, über den Einschluss der Elementarversicherung den entstandenen Schaden abzudecken.
Wird durch das eindringende Wasser hingegen ein Kurzschluss ausgelöst, der zu einem Entstehungsbrand führt, sind die Folgen des Brandes jedoch mitversichert.
Besuchen Sie unserem Vergleichsrechner zur Gebäudeversicherung:
