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Pflicht zur Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

 

Die große Koalition in Sachsen-Anhalt aus CDU und SPD hat sich auf ein Hundegesetz geeinigt. Dieses Gesetz soll zum 01. März 2009 in Kraft treten. Sachsen-Anhalt war das letzte Bundesland ohne Hundegesetz.

Auf die Hundehalter in Sachsen-Anhalt kommen somit ab dem Frühjahr 2009 wichtoge Änderungen zu. Beschlossen wurde eine Maulkorb- und Wesenspflicht für die vier Kampfhunderassen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Dies war auch bereits früher schon so vorgesehen. Neu ist aber, dass alle Hundebesitzer für ihren Hund eine Hundehaftpflicht abschließen müssen. Diese Pflicht zum Versicherungsabschluss ist unabhängig von der Rasse des Hundes. Außerdem sollen alle nach dem 01. März 2009 geborene Hunde mit einem Mikrochip versehen werden. Die Daten des Hundes und des Halters werden zentral gespeichert und können jederzeit abgerufen werden.

Die Mehrkosten für den Hundehalter werden jährlich bei ca. 40,00 – 200,00 Euro für eine Hundehaftpflicht (je nach Versicherungsgesellschaft) und einmalig ca. 40,00 Euro für den Mikrochip liegen.

Die Spanne der Beiträge zur Hundehaftpflicht ist gewaltig. Hier sollte der Hundehalter sich frühzeitig über eine geeignete Hundehaftpflicht informieren. Am einfachsten geht dies über das Internet. Dort werden entsprechende Vergleichsportale angeboten, wenn der User z.B. über Suchmaschinen wie Google das Suchwort „Hundehaftpflicht“ eingibt.

Das Einsetzen des Mikrochips wird vom Tierarzt vorgenommen.

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