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Einreisebestimmungen für den Urlaub mit dem Hund

 
Einreisebestimmungen für den Urlaub mit dem Hund

Einreisebestimmungen für den Urlaub mit dem Hund

Ab Januar 2012 wird laut ADAC das Reisen mit Haustieren in der EU einfacher. Dann können Hunde und Katzen mit dem EU-Heimtierausweis, der Tollwut-Impfung und der Mikrochip-Kennzeichnung auch nach Großbritannien, Irland und Malta einreisen. Der bisher noch vorgeschriebene Tollwut-Antikörper-Nachweis und die Zeckenbehandlung fallen weg. Damit verkürzt sich die Wartezeit vor der Einreise in diese Länder von bisher sieben Monaten auf nur 21 Tage vor der Tollwut-Erstimpfung. Auch Schweden verzichtet ab Januar 2012 auf den Tollwut-Antikörpertest. Uneinheitlich sind derzeit in der EU aber noch die Vorschriften zur Bandwurm-Behandlung. Während Schweden sie ganz abschafft, behalten Malta und Finnland sie bei. Großbritannien und Irland haben diese Frage noch nicht entschieden.

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Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten, die vor der Abreise zu erfragen sind. Auch für die Wiedereinreise in die EU sind je nach Tollwutstatus unterschiedliche Regelungen zu beachten. 

Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten ist. In einigen Ländern besteht zusätzlich für Hunde Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang.

Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, muss mindestens einen Monat vor der Abreise Vorbereitungen treffen. Hunde und Katzen brauchen unbedingt Grenzpapiere. Nur mit einem EU-Heimtierausweis, einem Mikrochip und einer Tollwut-Schutzimpfung dürfen Vierbeiner innerhalb der EU mitreisen. Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss darin der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten sein. Für deutsche Haustiere bedeutet dies, dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. Bei regelmäßigen Nachimpfungen entfällt diese Frist.

Bildquelle:  Christian Jung - Fotolia.com

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