Aktuelles zur Bauversicherung

Aktuelles zur Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung

 

22.12.2011 - Was bei der Bauabnahme beachtet werden muss

Was bei der Bauabnahme beachtet werden muss

Mit der Bauabnahme ist der Hausbau beendet. Wenn alle Bauarbeiten durch den Bauunternehmer beendet sind, wird das Haus an den Bauherren übergeben. Dieser Vorgang hat rechtliche Konsequenzen. Mit der Bauabnahme erkennt der Bauherr nämlich die Leistung des Unternehmens an. Somit gehen alle Gefahren und Risiken auf ihn über. Der Bauträger oder der Haushersteller hat zwar eine Gewährleistungsfrist für sichtbare oder verdeckte Mängel von fünf Jahren. Doch der Bauherr muss erst einmal nachweisen, dass ein Mangel vorliegt, den das Unternehmen zu verantworten hat. Dies ist jedoch mit Ärger und Kosten verbunden.

Grundsätzlich muss der Bauherr nur einen mangelfreien Bau abnehmen. Mehrere kleine Mängel, berechtigt ihn schon die Abnahme zu verweigern. Zum Beispiel, wenn Steckdosen schief sitzen, Fenster nicht richtig schließen oder Türen Kratzer haben. Dies muss der Bauherr im Protokoll genau auflisten.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Bauabnahme gesetzlich geregelt. Nicht vorgeschrieben ist jedoch eine förmliche Abnahme auf der Baustelle. So kommt es leider oft vor, dass Bauherren vorgefertigte Erklärungen unterschreiben, ohne sich davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist.

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