Aktuelles zur Bauversicherung

Aktuelles zur Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung

 

9.11.2011 - Eigenleistungen in der Bauherrenhaftpflicht

Eigenleistungen in der Bauherrenhaftpflicht

Die Gefahren auf einer Baustelle sind nicht zu unterschätzen. Handwerker und andere Gewerke, die tagtäglich mit Arbeiten auf der Baustelle beschäftigt sind, können viele Risiken anders und schneller einschätzen als ein bisher auf diesem Gebiet vielleicht unerfahrener Bauherr.

Wenn der Bauherr selbst oder Bekannte und Freunde Eigenleistungen an dem neuen Gebäude verrichten wollen, muss dies der Bauherrenhaftpflicht unbedingt angegeben werden.

Die Arbeiten des Bauherrn stufen viele Versicherungsgesellschaften nun als ein deutlich höheres Risiko wie die Arbeiten durch Handwerker ein. Für die Summe der Eigenleistungen verlangen die Versicherer zur Bauherrenhaftpflicht daher oft einen Zuschlag.

Die Höhe des Zuschlages hängt auch noch davon, ob Arbeitsmaschinen benutzt werden. So werden heute schon hochwertige und große Arbeitsmaschinen wie Bagger oder auch Kräne an private Bauherren vermietet. Hier kann es natürlich schneller zu einem Schaden kommen, weil der Bauherr nicht in der Handhabung dieser Geräte geübt ist.

Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, muss der Bauherr daher den Wert seiner Eigenleistung unbedingt beim Vertragsabschluss zur Bauherrenhaftpflichtversicherung angeben. Einige Versicherer verzichten bis zu bestimmten Summen der Eigenleistung sogar auf den Zuschlag.  

In unserem Vergleichsrechner werden die Zuschläge für evtl. Eigenleistung – mit und ohne Arbeitsmaschinen – beachtet.

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