Einreisebestimmungen 3

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Frankreich (einschließlich Französisch Guayana, Guadeloupe Martinique und Runion)

EU-Bestimmungen
Die Einfuhr ist beschränkt auf 5 Tiere, die älter sind als 3 Monate. Frankreich untersagt die Einreise von so genannten Kampfhunden der 1. Kategorie. Hierzu zählen Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Rassehunden Pitbulls, Boerboel und Tosa Inu zuzuordnen sind und in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.

2. Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der 1. Kategorie sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Hunde der 2. Kategorie müssen an öffentlichen Plätzen, Straßen und in öffentlichen Verkehrsmitteln von einem Volljährigen geführt werden sowie Maulkorb und Leine tragen.

Tiere, die länger als 3 Monate bzw. dauerhaft bleiben, müssen identifiziert und in ein inner- staatliches Register eingetragen sowie gegen Tollwut geimpft werden (und eine jährliche Nach- impfung erhalten).



Griechenland

Nur EU-Bestimmungen



Großbritannien, Malta und Nordirland (Vereinigtes Königreich)

Für die Länder des Vereinigten Königreiches gilt das Pet Travel Scheme (PETS). Zur Einreise ins Vereinigte Königreich muss das Tier (in dieser Reihenfolge) gechippt, gegen Tollwut geimpft und auf Tollwut-Antikörper getestet werden.

Es wird ein Abstand von 4 Wochen zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme empfohlen. Es muss eine 6-monatige Wartezeit eingehalten werden, gerechnet ab dem Tag der Blutentnahme, die ein ausreichendes Ergebnis brachte (0,5IU/ml). Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle entsprechend den Empfehlungen des lmpfstoffherstellers ist für spätere Einreisen bei vorherigem Erreichen des Titers kein weiterer Test erforderlich. Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) muss bei jeder Einreise zwischen 24 und 48 Stunden vorher erfolgen und im Heimtierausweis dokumentiert werden.

Hunde und Katzen dürfen nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen auf zugelassenen Routen in das Vereinigte Königreich eingeführt werden.

In Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen:
Pit-Bullterrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasilieiro.

Hier wird von „Typen“ — und nicht von Rassen — gesprochen, da die genannten Hundetypen in Großbritannien nicht als Rassen anerkannt werden. Bei Unsicherheit wird geraten, den Hund NICHT nach Großbritannien mitzunehmen.

Einzelheiten zu PETS unter der PETS-Helpline:
00 44/870/241 1710 oder http:// www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm



Irland

Eine Einreise aus europäischen Ländern ist unter Einhaltung des PETS
möglich

(siehe Vereinigtes Königreich).

Informationen unter:
Botschaft Irland, Tel.: 00 49/(0)30/22 0720 http://www.agriculture.gov.ie



Italien

EU-Bestimmungen

Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.



Lettland

Nur EU-Bestimmungen



Malta

siehe Großbritannien



Litauen

Nur EU-Bestimmungen



Niederlande

EU-Bestimmungen
Leinenpflicht
Pit-Bullterrier und deren Kreuzungen dürfen nicht eingeführt werden.
Für die Mitnahme eines American Staffordshire-Terriers benötigt man einen Stammbaum.



Österreich

Nur EU-Bestimmungen



Polen

Nur EU-Bestimmungen



Portugal (einschließlich Festland, Azoren und Madeira)

EU-Bestimmungen
Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Strände und in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch transportiert werden.

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