Einreisebestimmungen 2
Neben den allgemeinen EU-Bestimmungen, die Ordnung und Übersichtlichkeit für die Einreise mit Tieren in der EU bringen sollte, haben einige Länder noch zusätzliche Bestimmungen, die einzuhalten sind.
Nachfolgend eine Übersicht in alphabetischer Reihenfolge.
Belgien
EU-Bestimmungen
Es besteht allgemeine Leinenpflicht.
Kontakt:
Botschaft des Königreichs Belgien
Adresse: Jägerstraße 52-53, 10117 Berlin.
Telefon: 030-20 64 20; Fax: 030-20 64 22 00
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-12.30, 13.30-17.00 Uhr
Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.30, 14.00-16.00 Uhr
E-Mail: Berlin@diplobel.org
Website: www.diplobel.org/deutschland.de
Dänemark
EU-Bestimmungen
Die Einfuhr von Pit-Bullterriern und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen ist verboten.
Allgemeine Leinenpflicht.
Regelungen für Grönland und die Faröer Inseln unter:
http://www.ambberlin.um.d k/de/menu/Tourismus/
Deutschland
Verbringung aus einem EU-Land nach Deutschland:
EU-Bestimmungen
Besonderheiten bei gefährlichen Hunden:
Einfuhrverbote und sonstige Beschränkungen durch Bundes- und Landesgesetze.
Zu beachten ist aber bereits bei der Einreise der Leinen- und Maulkorbzwang, der fast flächendeckend in allen Ländern für bestimmte Rassen (in NRW auch für große bzw. schwere Hunde über 40cm Schulterhöhe, 20 kg Gewicht) gilt.
Das (Bundes-)Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde verbietet die Einfuhr oder das Verbringen von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nach Deutschland. Die widerrechtliche Einfuhr einer Rasse kann ein Straftatbestand sein, selbst wenn die Tat nur als Versuchs- und Fahrlässigkeitsdelikt begangen wird. Ein Verstoß gegen das Einfuhr- bzw. Verbringungsverbot kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Die Hunde weiterer Rassen, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden. Weitere Auskünfte erteilen die obersten Landesbehörden.
Ausnahmen:
In bestimmten Fällen können gemäß der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland gefährliche Hunde im Reiseverkehr mitgenommen werden:
• wenn gefährliche Hunde von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten (dies erfasst vor allem den Touristenverkehr),
• gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand, die ins Ausland verbracht und dann wieder eingeführt werden sollen,
• gefährliche Hunde, die berechtigt in einem Bundesland gehalten werden dürfen,
• Dienst-, Rettungs-, Katastrophenschutz- und Behindertenbegleithunde.
Die Hundehalter sind verpflichtet, die Identität des Hundes durch entsprechende Papiere zu belegen. Auch wenn eine der Ausnahmen für den Reiseverkehr vorliegt, bleiben die landesrechtlichen Restriktionen (z.B. Leinen- und Maulkorbzwang) in der Regel bestehen.
Weitere Bestimmungen zur Einreise nach Deutschland sind unter dem Punkt Drittländer zu finden.
Estland
Nur EU-Bestimmungen
Finnland
EU-Bestimmungen
Hunde und Katzen, die drei Monate oder älter sind, benötigen eine tierärztliche Bescheinigung über eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus) mit Praziquantel, längstens 30 Tage vor der Einreise. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) bescheinigt sein.
Unser Welpen-Hunde Ratgeber - weitere Beiträge
Auto fahren mit dem Hund
Wenn Urlauber, die mit ihrem Hund verreisen, die Anreise zum Ferienort mit dem Auto planen, sollten sie sich – je nach Länge des Weges – überlegen wo sie eine Pause einlegen möchten. Dabei so (...)
mehr
Einreisebestimmungen für den Urlaub mit dem Hund
Ab Januar 2012 wird laut ADAC das Reisen mit Haustieren in der EU einfacher. Dann können Hunde und Katzen mit dem EU-Heimtierausweis, der Tollwut-Impfung und der Mikrochip-Kennzeichnung auch nach Großbritann (...)
mehr
Hunde-Vergiftungsversicherung: Tipps für den Ernstfall
Es kann sehr schnell gehen: Beim Spiel im Park hat Bello etwas in den Fang genommen und verschluckt. Oder er ist in ausgelegtes Rattengift getreten und hat dieses durch das Lecken der Pfote aufgenommen. Nun ist Eile ge (...)
mehr