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Einreisebestimmungen

 

Fast jedes Land hat seine eigene Einreisebestimmung für Hunde. Nachstehend eine kleine Hilfestellung für all diejenigen, die in diesem Jahr mit ihrem Vierbeiner verreisen möchten:

Allgemeine innerhalb der EU geltende Bestimmungen

Seit dem 1.1.2004 findet die neue EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten Anwendung. Zu den EU-Mitgliedsländern zählen (in alphabetischer Reihenfolge) Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien / Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Die Verordnung gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung sind.

Bei Reisen muss der vom Tierarzt ausgestellte Heimtierausweis mitgeführt werden. Für in Deutschland geimpfte Tiere muss nach den Bestimmungen der Tollwut-Verordnung das Mindestalter einer Impfung drei Monate sein. Für Reisen muss die Erstimpfung mindestens 30 Tage alt sein und die Wiederholungsimpfung nach maximal 12 Monaten durchgeführt werden. Für Tiere, die in anderen EU-Ländern geimpft wurden, gilt eine Impfung bereits nach 21 Tagen als gültig.

Die Mitgliedsstaaten (außer Schweden, Irland, Malta, Vereinigtes Königreich/Großbritannien) gestatten eine Einreise eines Heimtiers, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, wenn dieses Tier ein EU Ausweis mitführt und es gechippt/tätowiert und damit eindeutig identifizierbar ist. Es muss seit seiner Geburt an dem Ort gehalten worden sein, an dem es geboren wurde und darf keinerlei Kontakt zu wild lebenden Tieren gehabt haben (vom Tierarzt zu bestätigen).

Für Schweden, Irland, Malta und Großbritannien gelten bis 3. Juli 2008 weiterhin zusätzliche Anforderungen. Einige Länder haben zudem nationale Sonderregeln, die zu beachten sind.

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