Wenn der Opa ein Stafford war

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Auch Halter eines Mischlingshundes, der in zweiter Generation von einem Pitbull-Terrier abstammt, benötigen in Hessen die Erlaubnis der Kommune dazu.

So entschied der Verwaltungsgerichthof Kassel in einem Urteil vom 14.03.2006 (Az. 11 UE 1426/04).

Als gefährliche Hunde müssen nach der hessischen Hundeverordnung nicht nur die direkt von einem Kampfhund abstammenden Tiere angesehen werden, sondern sämtliche Nachfahren. Mischlingshunde fallen allerdings nur unter die Erlaubnispflicht, wenn sie einem Kampfhund ähnlich sehen oder ihre Erbanlagen maßgeblich von einem gefährlichen Hund geprägt sind.

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