Der Hunderatgeber - Ein Service von vergleichen-und-sparen.de

Wenn der Opa ein Stafford war

 

Auch Halter eines Mischlingshundes, der in zweiter Generation von einem Pitbull-Terrier abstammt, benötigen in Hessen die Erlaubnis der Kommune dazu.

So entschied der Verwaltungsgerichthof Kassel in einem Urteil vom 14.03.2006 (Az. 11 UE 1426/04).

Als gefährliche Hunde müssen nach der hessischen Hundeverordnung nicht nur die direkt von einem Kampfhund abstammenden Tiere angesehen werden, sondern sämtliche Nachfahren. Mischlingshunde fallen allerdings nur unter die Erlaubnispflicht, wenn sie einem Kampfhund ähnlich sehen oder ihre Erbanlagen maßgeblich von einem gefährlichen Hund geprägt sind.

Unser Welpen-Hunde Ratgeber - weitere Beiträge


Hunderekorde - Höchstleistungen im Guinness-Buch

Das Guinessbuch der Rekorde listet nicht nur menschliche Höchstleistungen, sondern auch die der vierbeinigen Hundeschar. Einen festen Platz im Buch hat der älteste Hunde der Welt, der etwas mehr als 29 Jahre (...) pfeil mehr

Hundehaftpflicht - Leistungen bei Personen- und Sachschäden

Entsteht beim Gassigehen oder Herumtollen des Hundes ein Personen- oder Sachschaden, haften in Deutschland Hundebesitzer mit der sogenannten Gefährdungshaftung. Um sich ausreichend abzusichern, ist eine Hundehaftp (...) pfeil mehr

Urlaubzeit ist Zeckenzeit - Parasiten bei Hunden sachgerecht entfernen

Die Zeckenzeit von März bis Oktober ist für Hundebesitzer eine regelrechte Plage. Überall lauern die kleinen Parasiten. Im Frühjahr geht es los und bis in den Herbst ist mit den lästigen Blutsa (...) pfeil mehr

Servicebereich für Kunden:
Haftpflichtschaden melden Schaden melden
Adressaenderung melden Adressänderung melden
Vertragsänderung melden Vertragsänderung melden
Kunden werben Kunden Kunden werben Kunden
Ihre Ansprechpartner zum Thema Hunde
Unser Team zur Hundehaftpflicht
Unser Team zu allen Fragen rund um den Hund
hilft Ihnen gerne weiter
Tel. (02041) 77 44 7 - 44
E-Mail: hunde@vergleichen-und-sparen.de
Hunderatgeber