Neues Hundegesetz in Hamburg beschlossen
Nach monatelangen Verhandlungen haben die Parteien der Hamburgischen Bürgerschaft - CDU, SPD und GAL - am Mittwoch gemeinsam das neue Hundegesetz für die Hansestadt verabschiedet.
Ab dem 1. April 2006 sind unter anderem Leinenzwang, Haftpflicht und eingepflanzter Chip für alle Hunde vorgeschrieben. Damit wird fast sechs Jahre nach der tödlichen Beißattacke von Kampfhunden auf den kleinen Jungen Volkan die bisherige Hundeverordnung durch das Gesetz ersetzt.
CDU: "Hunde gehören in der Stadt an die Leine"
Nach langer Diskussion hatten die in der Bürgerschaft vertretenen Parteien eine gemeinsame Linie für den generellen Leinenzwang gefunden: "Hunde gehören in der Stadt an die Leine, aber mit Ausnahmen, wenn es sich nicht um so genannte Kampfhunde handelt", so der Gesundheitsexperte der Regierungspartei CDU, Harald Krüger, im Vorfeld. So mache das neue Hundegesetz aber die Ausnahme zur Regel, merkten Kritiker an.
Das Gesetz sieht einen generellen Leinenzwang außerhalb von Privatgrundstücken und besonders gekennzeichneten Hundeauslaufsflächen vor. Erst wenn Mensch und Tier eine "Gehorsamsprüfung" bestehen, darf der Hund auch ohne Leine laufen. "Uns liegt daran, dass möglichst viele Halter den Hundeführerschein ablegen, um Sachverstand und Sicherheit für alle zu erhöhen", so der GAL-Abgeordnete, Christian Maaß. Außerdem müsse die Zahl der Auslaufflächen für Hunde von jetzt 80 auf mindestens 150 erhöht werden. Die zu geringe Zahl von Flächen war einer der Gründe, die zu Verzögerungen beim In-Kraft-Treten des Hundegesetzes geführt hatten. Ursprünglich sollte es bereits ab dem 1. Januar 2006 gelten.
Pflicht für "gefährliche" Rassen: Maulkorb und Leine
Die strengen Vorschriften der Hundeverordnung für die als gefährlich eingestuften Rassen wie Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen daraus fließen auch in das neue Gesetz ein. Bei diesen Tieren braucht der Halter eine spezielle Genehmigung. Hunde dieser Rassen können auch nicht von Leinen- und Maulkorbzwang freigestellt werden. Die Steuer für Hunde mit besonderem Gefahrenpotenzial beträgt 600 Euro pro Jahr. Bei Verstößen gegen das neue Gesetz drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Wer seinen Hund als Waffe missbraucht, auf Menschen hetzt, wer mit Kampfhunden handelt oder gezielt aggressive Hunde züchtet, begeht nach dem neuen Gesetz eine Straftat. Hier drohen nicht nur Geldstrafen, sondern Haftstrafen bis zu zwei Jahren.
Haftpflichtversicherung und eingepflanzter Chip
Nach dem neuen Gesetz muss jeder Hundehalter künftig eine Hundehaftpflicht mit einer Versicherungssumme von mindestens einer Million Euro für sein Tier abschließen. Zudem soll jedem Hund zur eindeutigen Identifizierung ein Chip eingepflanzt werden.
Darüber hinaus soll weiterhin ein Ordnungsdienst mit 70 Mitarbeitern sowie die Polizei darüber wachen, dass die Regeln des neuen Hundegesetzes eingehalten werden. Ob künftig auch andere Behördenmitarbeiter bei Hund und Haltern nach dem Rechten sehen, stehe noch nicht fest, so der Sprecher der Finanzbehörde, Simon Menzel. In Hamburg gab es Ende 2005 nach Menzels Angaben insgesamt 38.669 Hunde, rund 200 mehr als ein Jahr zuvor.
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