Privathaftpflicht - Diese Versicherung darf in keinem Haushalt fehlen!

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Die Privathaftpflichtversicherung bietet Schutz im Schadensfall. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet jeder für den Schaden, den man einem anderen zufügt. Und das kann ohne den Schutz der Privathaftpflichtversicherung teuer werden. Die Haftung im Schadensfall ist unbegrenzt. Somit kann die eigene finanzielle Existenz sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft schwer angeschlagen werden.

Die Privathaftpflichtversicherung - unverzichtbar für alle Altersgruppen

Eine Privathaftpflichtversicherung dient nicht nur dazu, Ihre Stellung gegenüber dem Geschädigten einzunehmen. Es wird auch geprüft, ob eine Schadensersatzforderung überhaupt berechtigt ist. Notfalls wird diese von Ihrer Privathaftpflichtversicherung auch auf eigene Kosten vor Gericht abgewehrt.

Die Privathaftpflichtversicherung ist ein Muss!

Bereits über 77% aller Haushalte verfügen bereits über eine Privathaftpflichtversicherung. Viele schwere Schadenfälle in Millionenhöhe belegen, warum diese Versicherung ein Muss ist. Niemand kann sich davon frei sprechen, nie die Person oder die Sachen eines anderen zu schädigen. Laut dem BGB ist der Jeder verpflichtet, den Schaden in vollem Umfang zu ersetzen. Reicht das eigene Vermögen nicht aus, muss man ein Leben lang für diesen Schaden haften. Daher ist eine Privathaftpflichtversicherung, die ja nicht wirklich viel Geld kostet, unbedingt Pflicht.

Aber auch wenn Sie eine derartige Versicherung bereits abgeschlossen haben, sollten Sie den Versicherungsvertrag unbedingt immer wieder überprüfen. Nach Jahren können die Deckungssummen unzureichend sein, der Versicherungsumfang muss angepasst werden, weil aus dem Paar eine Familie mit Kindern geworden ist. Vergleichen Sie einfach hier Ihren Versicherungsschutz mit unseren Angeboten. Dazu wählen Sie oben den für Ihre derzeitige Lebensweise passenden Button aus.

Wichtige Elemente in der Privathaftpflichtversicherung

Ergänzend zum normalen Umfang der Privathaftpflichtversicherung haben Sie die Möglichkeit, wichtige Zusatzbausteine abzuschließen, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zutreffen. Sind Sie z. B. Mieter einer Wohnung oder eines Hauses, sollten Sie auf die Absicherung von Mietsachschäden nicht verzichten. Und mit kleinen Kindern ist die Deckung von Schäden durch deliktunfähige Kinder ebenfalls mit integriert.

Forderungsausfalldeckung

In der Privathaftpflichtversicherung werden Sie mit der Forderungsausfalldeckung finanziell abgesichert, wenn der Schädiger selber nicht versichert ist und ansonsten auch finanziell nicht in der Lage ist, Ihren Schadensersatzanspruch zu befriedigen. Ihre Privathaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall dann Ihren Schaden.

Mietsachschäden

Ein Schaden in der Mietwohnung ist schnell passiert. Entweder ist durch ausgelaufenes Wasser der Laminatboden des Vermieters aufgequollen. Oder Ihnen ist ein Parfümflakon ins Waschbecken gefallen und nun ist die Keramik gesprungen. Mit dem Einschluss von Mietsachschäden in der Privathaftpflichtversicherung sind Sie für solche Fälle gut gerüstet.

Deliktunfähige Kinder

Kinder unter 7 Jahren sind generell nicht deliktfähig. Im Schadensfall wird geprüft, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist da nicht der Fall, besteht auch kein Schadensersatzanspruch - obwohl ein Schaden vorhanden ist. Mit dem Einschluss von Schäden durch deliktunfähige Kinder ermöglichen Sie zumindest bei kleinen Schäden, dass der betroffene Nachbar oder der geschädigte Bekannte nicht völlig auf sich allein gestellt ist.

Gefälligkeitshandlungen

Ein Umzug wird heutzutage immer öfter zusammen mit Freunden und Verwandten abgewickelt. Dabei kann schnell etwas zu Bruch gehen. Fällt einem Umzugshelfer der Flachbildschirm aus der Hand, besteht kein Schadensersatzanspruch, da es sich um eine Gefälligkeitshandlung handelt. Wenn Sie diesen Baustein in Ihrer Privathaftpflichtversicherung integriert haben, bekommt Ihr Bekannter den Schaden doch noch ersetzt.

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