Lexikon zur Gebäudeversicherung auf vergleichen-und-sparen.de
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Planschwasser - Gebäudeversicherung

Planschwasser gehört zu den Ausschlüssen bei den versicherten Gefahren der Gebäudeversicherung. Ähnlich wie bei Reinigungswasser, ist bei Planschwasser kein Leistungswasserschaden gegeben.

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pfeil http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html

Ein Wasserschaden wird von der Gebäudeversicherung in der Regel dann bezahlt, wenn das Wasser aus defekten Zu- oder Ableitungsrohren austritt und einen Schaden verursacht. Planschwasser ist ein anderer Begriff für Badewasser. Ob es nun durch spielende Kinder verursacht oder einfach nur vergessen wird, den Wasserhahn zu schließen: Das ausgelaufene Wasser kann sicherlich für eine Schaden sorgen. Das ist dann aber kein Fall für die Gebäudeversicherung.

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