Planschwasser - Gebäudeversicherung
Planschwasser gehört zu den Ausschlüssen bei den versicherten Gefahren der Gebäudeversicherung. Ähnlich wie bei Reinigungswasser, ist bei Planschwasser kein Leistungswasserschaden gegeben.
Für allgemeine Informationen zur Gebäudeversicherung klicken Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html
Ein Wasserschaden wird von der Gebäudeversicherung in der Regel dann bezahlt, wenn das Wasser aus defekten Zu- oder Ableitungsrohren austritt und einen Schaden verursacht. Planschwasser ist ein anderer Begriff für Badewasser. Ob es nun durch spielende Kinder verursacht oder einfach nur vergessen wird, den Wasserhahn zu schließen: Das ausgelaufene Wasser kann sicherlich für eine Schaden sorgen. Das ist dann aber kein Fall für die Gebäudeversicherung.
