Pflegebeispiel – soviel kostet ein Pflegeplatz

Ein Pflegeplatz für die Pflegestufe III (Kosten für Pflegeheim) kostet mindestens 3.300 Euro. Maximal 1.432 Euro übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung. Bleibt im Pflegegrad III ein offener Betrag von 1.868,00 Euro, der vom Patienten oder den Angehörigen selbst getragen werden muss.

Hier ein alltägliches Beispiel

Kosten Pflegeheim: 3.300 Euro
+ Taschengeld: 200 Euro
- gesetzliche Pflegeversicherung: 1.432 Euro
- eigene Rente: 1.022 Euro
Verbleibende Lücke: 1.046 Euro

Hätten Sie als Pflegebedürftiger ein Kapital von 20.000 Euro, würde es gerade für 19 Monate reichen, diese Lücke zu decken.

Dann wäre Ihr Kapital bzw. das Erbe für Ihre Angehörigen aufgebraucht und weitere Mittel notwendig. Das Sozialamt springt dann zunächst ein und übernimmt die Differenzkosten. ABER: Das Sozialamt wird versuchen, sich das Geld bei Ihren Angehörigen zurück zu holen! Bedenken Sie: zahlen müssen nicht nur der Ehepartner, auch Ihre Kinder und sogar Enkelkinder müssen für Ihre Pflegekosten aufkommen!

In unserem o.g. Beispiel hat der Pflegebedürftige einen Sohn mit Frau und einem Kind. Soviel darf das Sozialamt einfordern:

Nettoeinkommen des Sohnes: 2.800 Euro
- Selbstbehalt Familie: 1.958 Euro
- Mehraufwand für Eigenheim: 300 Euro
Abgabenpflicht für das Sozialamt: 542 Euro

Ca. 20% des Einkommens geht der Familie verloren und muss an das Sozialamt – oft über Jahre – für den pflegebedürftigen Vater oder Schwiegervater gezahlt werden.

Nicht nur eine rein finanzielle, sondern auch familiäre Belastung unter den Generationen.

Hier können Sie sich durch eine private Pflegerentenversicherung vor den finanziellen Risiken einer Belastung Ihrer Angehörigen schützen. Und der Beitrag ist nicht so hoch wie Sie vielleicht denken. Für einen 50-jährigen Mann kostet eine lebenslange Pflegerente von 1.000 Euro nur 69,22 Euro monatlich. Ein gut angelegtes Geld.

Hier kommen Sie zu unserem Rechner Pflegerente:


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Frau J. Seelbinder-Jahn
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