Was ist im Schadenfall wichtig?
Jeder Versicherungsfall in der Pferdehalterhaftpflicht ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich oder unter www.vergleichen-und-sparen.de/schadenmeldung.html anzuzeigen. Sie sind verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise an zu erkennen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
Tipp:
Im Schadensfalle zur Pferdehalterhaftpflicht sollten Sie sich umgehend mit uns unter www.vergleichen-und-sparen.de/schadenmeldung.html in Verbindung setzen. Pferdehaftpflichtversicherung ab 26,66 Euro:
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