Wann beginnt die Pferdehalterhaftpflicht?
Der Versicherungsschutz zur Pferdehalterhaftpflicht beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden. Der früheste Beginn ist ein Tag nach Antragseingang. Ein rückwirkender Beginn in der Pferdehalterhaftpflicht ist nicht möglich.
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer - in der Regel ein Versicherungsjahr.
Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
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