Was ist im Schadenfall wichtig?
Jeder Versicherungsfall in der Pferdehaftpflicht ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich oder unter www.vergleichen-und-sparen.de/schadenmeldung.html anzuzeigen. Sie sind verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und
wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt
einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennnen oder
Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem Prozeß über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozeßführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
Tip:
Im Schadensfalle zur Pferdehaftpflicht sollten Sie sich umgehend mit uns unter www.vergleichen-und-sparen.de/schadenmeldung.html in Verbindung setzen.
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Pferdehaftpflicht

© bei VOX / Stefan Pick