Gewässerschadenhaftpflicht für die finanzielle Sicherung bei Grundwasserverschmutzungen

Wer braucht eine Öltankhaftpflicht?

 

Die Öltankhaftpflicht benötigen Hauseigentümer bzw. auch Mieter von Häusern, die über eine Ölheizung mit dazugehörigen oberirdischen oder unterirdischen Öltanks verfügen.

Öltanks stellen ein übermäßig hohes Risiko dar! So kann ein einziger Tropfen Heizöl bereits 10.000 Liter Trinkwasser unbrauchbar machen. Man kann sich vorstellen, dass bei einem Leck immense Kosten entstehen können, ganz zu Schweigen, wenn das Öl in Grundwässer oder Flüsse gerät.

Aufgrund dieses enormen Risikos gilt von Seiten des Gesetzgebers die sogenannte Gefährdungshaftung nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz ( WHG ) welches besagt, dass der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen, auch ohne eigenes Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt haftet.

Somit sollten alle Öltankbesitzer eine Öltankhaftpflicht abschließen.

 

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