Obliegenheiten - Gebäudeversicherung
Der Versicherungsnehmer muss bestimmte Obliegenheiten erfüllen, um im Schadensfall den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung nicht zu gefährden. Durch einen Verstoß gegen die Obliegenheiten kann die Gebäudeversicherung leistungsfrei bleiben und zur Kündigung berechtigt sein.
Informationen zur Gebäudeversicherung auf vergleichen-und-sparen.de:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Bereits bevor es zu einem Versicherungsfall kommt, hat der Hauseigentümer verschiedene Obliegenheiten zu erfüllen. Dazu gehört u. a., das Gebäude stets in einem einwandfreien Zustand zu behalten. Wenn ein bereits beschädigtes Dach durch einen Sturm noch mehr in Mitleidenschaft gezogen wird, kann die Gebäudeversicherung die Leistung erheblich einschränken. Genauso muss in der kalten Jahreszeit ausreichend geheizt und nicht genutzte Wasser führende Leitungen entleert werden.
Ist der Versicherungsfall eingetreten, muss der Versicherungsnehmer alles ihm zumutbare unternehmen, um weiteren Schaden abzuwenden. Gleichzeitig muss unmittelbar die Schadenmeldung erfolgen, damit sich die Gebäudeversicherung vom Umfang des Schadens ein Bild machen kann. Eine Schadenstelle sollte, soweit es möglich ist, nicht verändert werden. Wenn natürlich nach einem Sturmschaden das Dach notdürftig gesichert wird, dient das der Schadenminderung und verstößt nicht gegen die Obliegenheiten.
