Nutzfeuerschäden - Gebäudeversicherung
Kommt es zu einem Brand in einer Anlage, die durch Nutzfeuer Wärme produziert, ist der Schaden nicht über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Erweitert sich der Schaden auf andere Gebäudeteile, so besteht für die betroffenen Teile Versicherungsschutz.
Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Ein Kaminbrand ist in der Regel daher nicht versichert, wenn lediglich innerhalb des Schornsteins Rußablagerungen in Brand geraten. Bei einer vernünftigen Wartung durch den Schornsteinfeger sollte das auch ausgeschlossen sein. Gerät hingegen durch die Wärmestrahlung der Dachstuhl in Brand, so besteht für diesen Schaden Versicherungsschutz - der Ausschluss bezieht sich nur auf den Kamin.
