Neuwert - Gebäudeversicherung
In der Gebäudeversicherung wird bei der Höhe der Entschädigung in der Regel vom Neuwert ausgegangen. Das erspart dem Kunden, jedes Jahr die Versicherungssumme an die schwankenden Baukosten anzupassen. Es soll also gewährleistet werden, dass ein Haus nach einem Totalschaden in gleicher Art und Güte an gleicher Stelle neu errichtet werden kann.
Informationen zur Gebäudeversicherung verschiedener Versicherungsgesellschaften:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Um den Kunden die Arbeit zu ersparen, wird der Wert auf der Basis der Versicherungssumme 1914 ermittelt. Durch den Baupreisindex, der in jedem Jahr neu ermittelt wird, ist sichergestellt, dass sich der Versicherungswert automatisch den Neubaukosten zum Zeitpunkt des Schadensfalles anpasst. Bei Ermittlung des Wertes werden u. a. Herstellungskosten, Planungskosten, Architektur- oder Genehmigungsgebühren mit berücksichtigt.
Der wesentliche Vorteil der Neuwertversicherung ist, dass die Gebäudeversicherung bei einer ausreichend vereinbarten Versicherungssumme 1914 unbegrenzt für den Schaden haftet. Das Problem der Unterversicherung ist damit gleichzeitig auch ausgeschaltet.
