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Mietausfall - Gebäudeversicherung

Wenn ein Haus oder mehrere Wohnungen vermietet sind, kann ein Schadensfall zu Mietausfällen führen. Das ist dann der Fall, wenn das vermietete Objekt überhaupt nicht mehr oder nur teilweise bewohnt werden kann.

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Die Gebäudeversicherung erstattet in diesem Fall den Mietausfall einschließlich fortlaufender Nebenkosten nach dem ortsüblichen Mietwert, wenn der Mieter berechtigt ist, die Mietzahlung ganz oder teilweise zu verweigern.

Das ist z. B. der Fall, wenn nach einem Sturmschaden ein Raum einer Dachgeschosswohnung nicht nutzbar ist, der Mieter aber dennoch in der Wohnung verbleiben kann. Wird hingegen eine leerstehende Wohnung von einem Schaden betroffen, so steht dem Vermieter keine Erstattung für den Mietausfall zu. Ausnahme: Er kann nachweisen, dass ein neu geschlossenes Mietverhältnis dadurch betroffen ist.

Hingegen erhält der Mieter einer betroffenen Wohnung oder eines Hauses eine Erstattung von seiner Hausratversicherung, wenn das gemietete Objekt dauerhaft nicht bewohnbar ist.

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