Leitungswasser - Gebäudeversicherung
Ein Schaden durch Leistungswasser gehört zu den versicherten Gefahren in der Gebäudeversicherung.
Dabei muss allerdings genau abgegrenzt werden, aus welchen Leitungen das Wasser ausgetreten ist und zum Schaden geführt hat.
Allgemeine Informationen und Tarife zur Gebäudeversicherung erhalten Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html
In der Regel besteht Versicherungsschutz für alle Zu- und Ableitungsrohre innerhalb eines Gebäudes. Auch außerhalb eines Gebäudes besteht für einen Teil der Leistungswasserrohre Versicherungsschutz. Dazu gehören die Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die der Versorgung des Hauses dienen. Alle anderen Leitungsrohre, die sich auf und auch außerhalb des versicherten Grundstückes befinden, lassen sich über die Zusatzklauseln 7260 bis 7263 mit versichern
Gerade in der Frostperiode kommt es nicht selten zu Rohrbrüchen. Wenn diese über längere Zeit unbemerkt bleiben, können weitere Schäden z. B. im Mauerwerk die Folge sein. Wie der Begriff Leitungswasser schon sagt, sind somit bestimmte Schäden ausgeschlossen. Dazu gehören Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren, Plansch- oder Reinigungswasser, Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen, Grundwasser, Überschwemmung oder auch Hochwasser oder auch Rückstau durch Hochwasser. Weitere Einschlüsse sind jedoch über die Elementarversicherung möglich.
