KFZ-Versicherung Teilkasko
Hagel, Steinschlag, Wildunfall, all diese Schäden deckt die Teilkasko Versicherung, als freiwillig zu beantragende Versicherung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung ab.
Eine Teilkasko Versicherung dient dazu, dass auch Schäden am eigenen Auto abgesichert sind, so dass nicht nur der Schaden an Dritten bezahlt und übernommen wird.
Abgedeckt werden durch die Teilkasko Versicherung:
Umweltschäden, Brandschäden, Diebstahl, Raub, Zusammenstöße mit Haarwild, Glasbruchschäden, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden) und Marderbiss ohne Folgeschäden.
Sollte beispielsweise ihr Auto durch Hagel Schaden genommen haben, oder durch Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmung Schäden verursacht worden sein, tritt die Teilkasko für die Schadensbehebung ein. Bei nachweisbaren Fehlverhalten des Fahrzeugführers sind die aufgeführten Leistungen wie bei jeder Versicherung vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Beim Zusammenstoß mit Haarwild ist zu beachten, dass dies nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) gilt. Das Oberlandesgericht Celle hat beispielsweise entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Finnland keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen.
Mittlerweile gibt es aber Versicherungen, die auch Zusammenstöße mit Nutztieren, wie Pferde, Kühe, Ziegen und Schafe mit absichern.
Fahrzeugbesitzer, die viel in Forstbereichen oder auf dem Land unterwegs sind, sollten ein Auge auf die Klassifizierung von Wirbeltieren und Vögeln haben. Nur wenn im Vertrag „alle Tiere“ festgehalten wurde, deckt die Versicherung auch alle Schäden ab.
Auch Glasbruch und Schmorschäden werden durch die Teilkasko Versicherung abgedeckt. Letzteres umfasst beispielsweise Schäden, die durch Kurzschlüsse verursacht wurden.
Ein gefürchteter nächtlicher Besucher in PKWs ist der Marder, nicht selten wütet er im Motorraum und hinterlässt durchgebissene Kabel und Leitungen. Auch diese Schäden sichert die Teilkasko ab.
Die Beiträge zur Teilkasko richten sich nach der jeweiligen Typenklasse des Fahrzeugs. Ein Schadensfreiheitsrabatt kann bei dieser Zusatzversicherung nicht geltend gemacht werden, die Beiträge bleiben gleich. Bei der Berechnung der Versicherungsprämie wird die Regionalklasse ebenfalls mit einbezogen. Weitere Kriterien sind mittlerweile auch das Alter des Versicherungsnehmers, beziehungsweise des eingetragenen Fahrzeugführers, die durchschnittliche jährliche Laufleistung und das Baujahr des Fahrzeugs.
Durch eine Selbstbeteiligung im Schadensfall, kann man den Beitrag zudem senken. Allerdings sollte man diese nicht zu hoch ansetzen, denn schließlich soll einen die Versicherung vor unerwartet hohen Ausgaben schützen.

