KFZ-Versicherung-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung, die im Schadensfall, die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstanden sind. Dieser Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstanden sein, an dem der Versicherungsnehmer selbst oder ein von ihm befugter Fahrer die Schuld trägt oder dessen Folgen er verschuldensunabhängig zu vertreten hat.

Abgesichert werden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität), Sachschäden (Reparaturen an anderen Fahrzeugen / Objekten z.B. Leitplanke, Laterne, Verkehrsschild, Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeugs) Vermögensschäden und immaterielle Schäden (Schmerzensgeld).

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Lässt sich der Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners nicht mehr Reparieren oder überschreiten die anfallenden Kosten den halben Zeitwert, spricht man von einem Totalschaden. In diesem Falle würde der oben angesprochene Wiederbeschaffungswert zum Tragen kommen.

Liegt die Schuld an dem Unfall beim Versicherten, ist die Versicherung dem Geschädigten gegenüber vorleistungspflichtig. Selbst dann, wenn dem Fahrer des Fahrzeugs grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nachzuweisen ist.

In einem solchen Fall kann die Versicherung versuchen, sich diesen Betrag zurückzuholen, wobei jedoch die Höhe begrenzt ist. Ein nicht unwichtiger Bestand der Kfz-Haftpflichtversicherung, ist die Höhe der Deckungssumme. Diese garantiert, dass die Versicherung Schäden in der vertraglich festgelegten Höhe übernimmt. Kosten die darüber hinausgehen, müssen vom Versicherungsnehmer selbst erstattet werden.

In hinblick auf eine lebenslänglich zu zahlende Rente für zugleich mehrere Personen, kann den Rahmen der gesetzlich festgeschriebenen Deckungssumme sprengen. Daher ist es ratsam, die Deckungssumme etwas höher anzusetzen, als es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs zum öffentlichen Straßenverkehr, ist das Vorliegen der Kfz-Versicherung Voraussetzung für die Zulassung.

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