Nach zähem Ringen hinter den Kulissen und einem Jahr Stillstand in den Verhandlungen, haben sich die Koalitionspartner CDU und SPD am Mittwoch auf Eckpunkte eines Kampfhundegesetzes einigen können.
Sollte das Gesetz im Januar verabschiedet werden und alle eingebrachten Eckpunkte umgesetzt werden, dann gelten in Sachsen-Anhalt nachfolgende Regeln:
Erweist sich das Tier hingegen als problematisch, muss sein Besitzer seine Sachkunde nachweisen, für den Hund gilt dann Maulkorb- und Leinenzwang.
Des Weiteren gelten Hunde als gefährlich, die
Der Gesetzentwurf soll im November durch die Koalitionsfraktionen in erster Lesung in den Landtag eingebracht werden. Die zweite Lesung und die Verabschiedung sollen spätestens im Januar erfolgen.
Sollte das Gesetz im Januar verabschiedet werden und alle eingebrachten Eckpunkte umgesetzt werden, dann gelten in Sachsen-Anhalt nachfolgende Regeln:
- Alle Hunde müssen durch einen implantierten Chip oder eine Tätowierung kenntlich gemacht werden.
- Alle Hundehalter müssen eine Hundehaftpflichtvericherung abschließen.
- Ärzte werden verpflichtet, Beißvorfälle und andere Verletzungen im Zusammenhang mit Angriffen von Hunden zu melden
Erweist sich das Tier hingegen als problematisch, muss sein Besitzer seine Sachkunde nachweisen, für den Hund gilt dann Maulkorb- und Leinenzwang.
Des Weiteren gelten Hunde als gefährlich, die
- wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
- wiederholt Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt oder gerissen haben,
- sich gegenüber Mensch oder Tier als bissig erwiesen haben,
- auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder trainiert wurden.
Der Gesetzentwurf soll im November durch die Koalitionsfraktionen in erster Lesung in den Landtag eingebracht werden. Die zweite Lesung und die Verabschiedung sollen spätestens im Januar erfolgen.