Insassen-Unfallversicherung

Insassen-Unfallversicherung

Einen zusätzlichen Schutz im Falle eines Autounfalls stellt für die Fahrzeuginsassen die Insassenunfallversicherung dar. Diese Zusatzversicherung ist eine Summenversicherung, was soviel heißt, dass im Falle eines Schadens der Versicherer unabhängig von der Verschuldensfrage die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme erbringt. Einzige Voraussetzung ist jedoch, dass der Unfall in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Benutzen, Behandeln, Lenken, dem Abstellen sowie Be- und Entladen des Kraftfahrzeuges zusammenhängt. Zudem sind auch Unfälle abgesichert, die sich beim Ein- oder Aussteigen ereignen.

Umfasst werden bei der Versicherung alle Personen, die laut Vertrag berechtigte Insassen sind. Invalidität, Tod eines Insassen, Tagegeld und ein Krankenhaustagegeld können bei der Insassen-Unfallversicherung abgesichert werden.

Tritt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall der Tod eines Insassen ein, leistet der Versicherer die vertraglich abgesicherte Versicherungssumme. Im Falle einer durch den Unfall verursachten Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, trägt der Versicherer für die Dauer der ärztlichen Behandlung das Tagegeld. Diese Zahlung wird längstens für ein Jahr gezahlt. Führen die Folgen eines Unfalls bei einem Insassen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, leistet der Versicherer ebenfalls die vereinbarte Versicherungssumme.

Bei einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung in einem Krankenhaus, wird dem Insassen für jeden Kalendertag ein Krankenhaustagegeld vom Versicherer gezahlt. Diese Zahlung wird für längstens zwei Jahren gewährleistet. Der Unterschied zu einer herkömmlichen Unfallversicherung, deren Versicherungsschutz für alle Lebensbereiche und in den meisten Fällen einen Schutz von 24 Stunden am Tag bietet, besteht bei der Insassenunfallversicherung darin, dass diese eine Deckung lediglich im Zusammenhang mit einem Unfall des versicherten Fahrzeuges gewährt. Deshalb ist sie in der Regel entbehrlich.

Versicherungsarten der Insassenunfallversicherung

Bei der Insassenunfallversicherung unterscheidet man zwischen zwei unterschiedlichen Versicherungsarten – Platzsystem und Pauschalsystem.

Beim Platzsystem ist jeder Platz des Fahrzeugs mit einer vereinbarten Summe einzeln versichert. Eine Sonderstellung hat hierbei der Platz des Fahrers, denn dieser kann gänzlich von der Versicherung ausgeschlossen oder aber auch als einziger versichert werden. Bei mehr als einem Insassen findet keine Erhöhung der Versicherungssummen statt.

Anders beim Pauschalsystem, bei diesem wird die Versicherungssumme für das Fahrzeug im Ganzen festgelegt. Kommt es zum Versicherungsfall, wird die Versicherungssumme durch die Anzahl der berechtigten Insassen zum Schadenszeitpunkt geteilt. Halten sich zum Schadenszeitpunkt mehr als ein Insasse in dem Fahrzeug auf, erhöhen sich die Versicherungssummen um jeweils 50%.

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