Sie möchten unsere Tarife zur Hundekrankenversicherung kennen lernen?
Fragen und Antworten zur HUNDE-OP-Krankenversicherung:
Ist die Kastration/Sterilisation mitversichert?
Dieses sind Vorsorgemaßnahmen und keine Erkrankungen und daher nicht mitversichert.
Was versteht man unter einer Operation?
Der Eingriff muss unter Vollnarkose getätigt werden.
Sind alle Operationen abgedeckt?
Die Operationen aus dem Bedingungswerk sind versichert.
Greift die OP-Krankenversicherung nur bei einem Unfall?
Die OP-Krankenversicherung gilt für alle Operationen aus den Bedingungen. Es spielt keine Rolle, ob sie durch Unfall oder Krankheit notwendig sind.
Kann ich die Tierklinik oder den Tierarzt selbst wählen?
Ja, es besteht freie Tierarzt- bzw. Klinikwahl.
Was versteht man unter dem 1-fachen bzw. 2-fachen Satz der tierärztlichen Gebührenordnung?
Tierärzte und Tierkliniken können bei der Abrechnung ihrer Leistungen zwischen dem 1-fachen, 2-fachen oder 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) frei wählen. Entscheidend für die Wahl des Abrechnungssatzes dürften jeweils eigene, betriebswirtschaftliche Überlegungen des Tierarztes sein (z.B. Entfernung, Behandlung am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht).
Gibt es Wartezeiten in der OP-Krankenversicherung ?
Ja, die Wartezeit beträgt 30 Tage
Gibt es eine Altersbeschränkung bei der Aufnahme des Hundes ?
Aufgenommen in die OP-Krankenversicherung werden Hunde ab dem 4. Lebensmonat. Nach oben hin gibt es keine Altersbeschränkungen. Es gilt jedoch, wird der Hund erst ab dem fünften Lebensjahr zur Versicherung angemeldet, beträgt die Erstattung statt 100 % = 80 %.
Deckt die HUNDE-OP-Krankenversicherung auch ambulante Behandlungen ab ?
Ja, wenn die ambulante Behandlung aufgrund einer versicherten Operation innerhalb von 10 Tagen nach der OP durchgeführt wird.

