Was ist im Schadenfall wichtig?
Jeder Versicherungsfall in der Hundehaftpflicht ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich oder unter www.vergleichen-und-sparen.de/schadenmeldung.html anzuzeigen. Sie sind verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und
wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt
einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennnen oder
Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf
Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht
Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem Prozeß über den Haftpflichtanspruch, so ist die
Prozeßführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
Tip:
Im Schadensfalle zu Hundehaftpflicht sollten Sie sich umgehend mit uns
unter www.vergleichen-und-sparen.de/schadenmeldung.html in Verbindung
setzen.
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