Lexikon zur Gebäudeversicherung auf vergleichen-und-sparen.de
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Hotelkosten - Gebäudeversicherung

Ist das eigene Haus durch ein Schadensereignis unbewohnbar, so übernimmt die Gebäudeversicherung zu einem vereinbarten Satz die Hotelkosten für die vorübergehende Unterbringung.

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pfeil http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html

Durch ein Brand oder Sturmschaden kann ein Haus länger unbewohnbar sein. Das ist dann der Fall, wenn durch den Schaden es den Bewohnern nicht zugemutet werden kann, sich im Gebäude weiterhin dauerhaft aufzuhalten. In der Regel sind erst umfangreiche Renovierungs- und Reparaturarbeiten erforderlich, um einen wohnlichen Zustand wieder herzustellen. Durch die Gebäudeversicherung werden in vereinbarter Höhe die Hotelkosten übernommen, bis das versicherte Objekt wieder bewohnbar ist.

Nicht jede Gebäudeversicherung hat in ihren Bedingungen die Erstattung von Hotelkosten vorgesehen. Daher lohnen sich ein Vergleich und ein Blick in die eigenen Unterlagen. Auch liegt der Erstattungssatz je nach Versicherer unterschiedlich hoch. Nicht im Umfang dieser Schadensersatzleistung enthalten sind z. B. Kosten für Telefon, Frühstück oder Minibar.

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