Hausratversicherung
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Günstige Hausratversicherung im Vergleich

Beim Thema Hausratversicherung schließt sich gut und günstig nicht aus. Ganz im Gegenteil! Unsere Hausrat-Tarife bieten Ihnen Absicherungen für weniger als 25 € jährlich - knapp 2 € im Monat. Ein verschwindend geringer Betrag, wenn Ihnen im Ernstfall Ihr gesamtes Hab und Gut ersetzt wird.

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Wie viel kostet eine Hausratversicherung?

Verschiedene Faktoren nehmen Einfluss darauf, wie hoch Ihr Versicherungsbeitrag ausfällt. Neben Ihrer Versicherungssumme ist außerdem Ihr Wohnort von großer Bedeutung. Versicherungsgesellschaften gewichten danach, wie häufig dort in der Vergangenheit Schäden aufgetreten sind. Dazu zählen beispielsweise Einbrüche. Deutschland ist in Tarifzonen eingeteilt, die von Versicherer zu Versicherer abweichen können.

Je nachdem, ob und für welche zusätzlichen Optionen Sie sich entscheiden, werden mehr oder weniger Statistiken berücksichtigt. Wählen Sie zum Beispiel den Elementarschutz gegen Naturgefahren, bedeutet dies automatisch einen Zuschlag. Wie hoch dieser ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie hochwassergefährdet Ihre Region ist.


Hausratversicherung: Kosten

StadtBeitrag/Jahr*
Flensburg41,67 €
Leipzig41,67 €
Köln54,36 €
Stuttgart29,04 €
München24,16 €
*Der Betrag enthält bereits die Versicherungssteuer. Er bezieht sich auf eine Wohnung von 80 Quadratmetern. Die Versicherungssumme beträgt 52.000 €.

Davor schützt die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung sichert Ihr Hab und Gut gegen verschiedene Gefahren ab. Diese Risiken sind ganz unterschiedlicher Art und unterteilen sich in zwei Bereiche: den Basis-Schutz und den Zusatz-Schutz.

Während die Gefahren 1-5 standardmäßig in einer Hausratversicherung inbegriffen sind, müssen die Risiken 6-8 zusätzlich ausgewählt werden.



Risiken im Überblick

Infografik Schutz der GebäudeversicherungBasis-Schutz (blau)
  1. Feuer
  2. Blitzschlag
  3. Einbruch: Diebstahl/Vandalismus
  4. Leitungswasser
  5. Sturm und Hagel

Zusatz-Schutz (orange)

  1. Fahrraddiebstahl
  2. Glasbruch
  3. Naturgefahren (Elementarschutz)

Basis-Schutz

  1. Feuer
    Bricht zum Beispiel durch einen Kurzschluss in Ihren Räumlichkeiten ein Brand aus, kommt die Hausratversicherung für die Schäden an Ihrer Einrichtung auf. Inbegriffen sind auch Rauch- und Rußschäden, die das Feuer hinterlässt.
  2. Blitzschlag
    Ein Blitzschlag kann verschiedene Schäden hinterlassen. Neben Feuer, das durch den Einschlag eines Blitzes entfacht wird, können auch an den Strom angeschlossene Elektrogeräte Schaden nehmen. Überspannungsschäden sind allerdings nicht in jedem Tarif versichert.

    Neben Blitzschlag sind auch Implosion und Explosion versichert. Beispiel: Ein altes TV-Gerät implodiert aus heiterem Himmel. Durch die starke Rauchentwicklung wird die Wohnung, in der sich das Gerät befand, unbewohnbar.
  3. Einbruch: Diebstahl/Vandalismus
    Wird während eines Einbruchs Hausrat gestohlen oder beschädigt, ersetzt Ihnen die Hausratversicherung den finanziellen Verlust. Voraussetzung ist allerdings, dass die Räumlichkeiten verschlossen waren und gewaltsam eingebrochen wurde.
  4. Leitungswasser
    Im Basis-Schutz der Hausratversicherung sind Schäden durch Leitungswasser versichert. Bricht in Ihrer Wohnung ein Rohr und daraus austretendes Leitungswasser beschädigt Ihre Möbel, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für Reparatur oder/und Wiederbeschaffung. Entscheidend ist bei diesem Baustein, dass es sich ausschließlich um Leitungswasserschäden handelt. Schäden durch Wasser, das auf andere Weise ins Gebäude gelangt - zum Beispiel infolge einer Überschwemmung - sind nur dann versichert, wenn der Zusatz Elementarschutz gewählt wurde.
  5. Sturm und Hagel
    Wenn es draußen so richtig ungemütlich wird, kann im schlechtesten Fall sogar der Hausrat Schaden nehmen. Beispielsweise, wenn Hagelkörner Fensterscheiben demolieren und dadurch die Einrichtung Schaden nimmt. Auch solche Schäden deckt die Versicherung für den Hausrat ab.

    Für Sturm gilt folgende Voraussetzung: Erst wenn mindestens Windstärke 8 herrscht, sind Sturmschäden über die Hausratversicherung abgedeckt. Bei weniger starkem Wind sind Schäden nicht versichert.
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Starker Anstieg von Wohnungseinbrüchen im Jahr 2022

Das Ende der Corona-Pandemie machen sich auch wieder Einbrecher zu Nutze. Die versicherten Einbrüche sind im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um etwa 15 % auf rund 80.000 Fälle gestiegen. Hinzu kommt, dass die durchschnittliche Schadensumme mit 3.350 € so hoch wie noch nie war. Die meisten Einbrüche ereigneten sich 23.528 Fällen in Nordrhein-Westfalen, am aktivsten waren Einbrecher in Berlin. Hier lag der Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr bei 36,4 %. Die im März 2023 veröffentlichte Kriminalstatistik bestätigt ebenfalls einen starken Anstieg vor allem bei Wohnungseinbrüchen.

Zusatz-Schutz

  1. Fahrraddiebstahl
    Da Fahrräder zum Hausrat zählen, können Sie Ihr Rad über eine Hausratversicherung absichern. Geben Sie in diesem Fall unter dem Punkt „Fahrraddiebstahl bis“ den Wert Ihres Rades oder den Gesamtwert Ihrer Räder ein. Einige Tarife versichern auch motorisierte Fahrräder wie Pedelecs und E-Bikes. Je wertvoller das Rad, desto teurer auch der Beitrag für Ihre Versicherung.

    Ihr angeschlossenes Fahrrad ist versichert, wenn es während eines Einbruchs beschädigt oder gestohlen wird. Dass Fahrräder auch unabhängig von einem Einbruch versichert sind, ist keine Selbstverständlichkeit. Tarife unterscheiden sich in diesem Punkt.

    Tipp: Prüfen Sie in den Tarifdetails unbedingt den Baustein „Fahrraddiebstahl mit Verzicht auf Nachtzeitklausel“. Fahrräder sind nur durchgängig versichert, wenn der Versicherer auf die sogenannte Nachtzeitklausel verzichtet.

    Sie besitzen ein sehr hochwertiges Fahrrad, Pedelec oder E-Bike? In diesem Fall kann eine spezielle Fahrradversicherung sinnvoll sein. Sie bietet Leistungen, die weit über die der Hausratversicherung hinausgehen.
  2. Glasbruch
    Glas nimmt in der Hausratversicherung eine Sonderrolle ein und muss deshalb zusätzlich versichert werden. Ob dieser Zusatz für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Wohnsituation ab. Bewohnen Sie beispielsweise Ihr Einfamilienhaus selbst, deckt der Baustein „Glasbruch“ sowohl die Verglasung Ihres Gebäudes als auch die Ihres Mobiliars ab. Für große Fensterfronten und Wintergärten kann sich die Glasbruchversicherung durchaus lohnen.

    Mieten Sie dagegen eine Wohnung und versichern Ihren Hausrat gegen Glasbruch, betrifft das lediglich Glasflächen, die sich an Ihrer Einrichtung befinden, zum Beispiel Glastüren oder Spiegel. Mögliche Schäden halten sich dann eher in Grenzen. Eine Glasbruchversicherung ist deshalb für Mieter nur in den seltensten Fällen wirklich empfehlenswert. Denkbar wären großflächige Aquarien oder Terrarien.

    Übrigens: Glasbruch ist wörtlich zu nehmen. Leichte Beschädigungen wie Kratzer oder Schrammen sind nicht von der Versicherung abgedeckt.
  3. Naturgefahren (Elementarschutz)
    Im Basis-Schutz der Hausratversicherung sind bereits Schäden durch Sturm und Hagel abgedeckt. Wasserschäden sind darin ausschließlich in Form von Leitungswasser abgedeckt. Es gibt aber noch eine Reihe weiterer Gefahren, die von Naturphänomenen ausgehen. In Deutschland ist vor allem die Überschwemmung durch Starkregen eine Bedrohung. Aber auch Schäden durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Vulkanausbruch fallen in die Elementarversicherung.

    Ob Sie den Elementarschutz brauchen, sollten Sie vor allem danach entscheiden, wo Sie wohnen und in welchem Bereich sich der Großteil Ihres Hausrats befindet. Bei Überschwemmungen macht es zum Beispiel einen großen Unterschied, ob Sie sämtliche Etagen Ihres eigenen Hauses bewohnen oder eine Wohnung im 4. Stock mieten.

Was gehört zum Hausrat?

Um sich klarzumachen, was zum Hausrat zählt, hilft ein einfaches Bild: Was fällt heraus, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus auf den Kopf stellen?

Auf Anhieb fällt Ihnen sicher nicht alles ein, was herausfallen würde, denn da kommt einiges zusammen. Neben Möbeln und den Gegenständen, die von ästhetischem und ideellem Wert sind, gibt es auch zahlreiche Dinge, auf die Sie im Alltag schlichtweg angewiesen sind: Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände.

Diese Dinge zählen unter anderem zum Hausrat:

  • Möbel*
  • Küchen*
  • Bodenbeläge wie Laminat
  • Teppiche
  • Lampen
  • Rollos, Gardinen
  • Gartengeräte
  • Lebensmittel und Vorräte
  • Geschirr und Besteck
  • Haushaltsgeräte
  • Elektrogeräte
  • Unterhaltungselektronik
  • Bücher
  • CDs/DVDs
  • Musikinstrumente
  • Sportausrüstungen
  • Kleidung
  • Pflegeprodukte
  • Spielsachen
  • Kinderwagen
  • geliehene Gegenstände
*In gemieteten Räumlichkeiten muss es sich um das Eigentum des Mieters handeln.

Versicherungssumme der Hausratversicherung

Die Versicherungssumme ist der alles entscheidende Wert Ihrer Hausratversicherung. Vernichtet beispielsweise ein Brand Ihr komplettes Hab und Gut, hängt von ihr ab, bis zu welcher Höhe Sie Ihren Verlust ersetzt bekommen.

Theoretisch müssen Sie für die Ermittlung Ihrer Versicherungssumme jedes Detail Ihres Haushaltes berücksichtigen. Im Laufe der Zeit sammelt sich viel an. Den eigenen Hausrat selbst zu schätzen, ist keine leichte Aufgabe - und sehr aufwendig.

Für dieses Problem haben Versicherer eine Lösung entwickelt: die Quadratmeter-Formel. Sie vereinfacht die Berechnung der Versicherungssumme, indem sie einen pauschalen Wert pro Quadratmeter Wohnfläche festlegt. Die meisten Versicherungsgesellschaften legen 650 € pro Quadratmeter zugrunde. Natürlich gibt es Haushalte, die unter diesem Wert liegen und auch solche, deren Hausrat über diesem Wert liegt.

Haus durch Hände geschützt

Kennen Sie Ihre Versicherungssumme?

Geben Sie einfach Ihre Quadratmeteranzahl ein und schon wird Ihre persönliche Versicherungssumme berechnet. Unserem Rechner liegt der Wert von 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche zugrunde.


Sie schätzen den Wert Ihres Hausrats anders ein? Kein Problem, denn in unserem Vergleichsrechner haben Sie die Wahl: Entweder lassen Sie die Versicherungssumme auf Grundlage Ihrer Quadratmeterzahl automatisch ermitteln oder Sie geben Ihren selbst berechneten Wert ein.


Unterversicherungsverzicht

Die automatische Ermittlung mithilfe der Quadratmeter-Formel hat einen wichtigen Vorteil, denn Sie vereinbaren mit dem Versicherer einen Unterversicherungsverzicht. Das bedeutet: Ist Ihr Hausrat mehr wert als die ermittelte Versicherungssumme, kürzt Ihnen die Versicherung keine Leistungen, da sie den Gesamtwert nicht überprüft.

Beispiel: Sie geben eine Hausratsumme von 35.000 € an. Als Sie Ihre Versicherung aufgrund eines Schadens in Höhe von 10.000 € in Anspruch nehmen, stellt sich heraus, dass Ihr Hausrat 42.000 € wert ist. Die Hausratversicherung kürzt Ihnen die Leistung, sodass Sie nur 9167 € erhalten. Mit Unterversicherungsverzicht wären Ihnen die vollen 10.000 € gezahlt worden.

Neuwert oder Zeitwert?

Die Hausratversicherung sorgt dafür, dass Sie sich zerstörte oder gestohlene Dinge in gleicher Art und Güte zum aktuellen Verkaufspreis neuwertig wiederbeschaffen können. Sie bekommen also den Neuwert erstattet.

Ausnahmen bilden allerdings Haushaltsgegenstände, die zum Zeitpunkt des Schadens nicht mehr funktionsfähig waren, sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten. Bei nicht mehr nutzbaren Haushaltsgegenständen wird der geschätzte Verkaufswert - der sogenannte gemeine Wert - herangezogen.

Bei Kunstwerken handelt es sich häufig um einzigartige Stücke, bei denen kein Neuwert ermittelt werden kann bzw. dies nicht sinnvoll ist. Daher wird in diesen Fällen der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt.

Unser Rat: Es gibt noch einige Tarife, die keine Entschädigung zum Neuwert bieten. Überprüfen Sie unter der Kategorie „Versicherte Gefahren und Schäden“ daher in jedem Fall den Aspekt „Neuwertentschädigung“.


Hausrat auf Reisen: Außenversicherung

Eine Versicherung für den Hausrat enthält eine sogenannte Außenversicherung. Sie sichert diejenigen Haushaltsgegenstände ab, die sich vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb des eigenen Hauses befinden. Darunter fallen zum Beispiel Dinge, die Sie mit in den Urlaub nehmen.

Wird beispielsweise in Ihre Ferienwohnung in Österreich eingebrochen und dabei die komplette Skiausrüstung Ihrer Familie gestohlen, ersetzt Ihnen die Hausratversicherung Ihren finanziellen Verlust. Ihre Dinge sind weltweit geschützt.

Aber Achtung: Die Außenversicherung unterliegt Beschränkungen. Die Höchstentschädigung der Außenversicherung entspricht nicht der kompletten Hausratsumme. Außerdem ist der Versicherungsschutz auf einige Monate begrenzt. Lesen Sie die Details zur Außenversicherung unbedingt nach, um sich schon vor Vertragsabschluss vor bösen Überraschungen zu schützen.


Sonderfall Wertsachen

Euroscheine und Perlenhalskette

Schmuck, Bargeld, Wertpapiere: Selbstverständlich zählen auch Wertsachen zu Ihrem Hausrat. Sie nehmen innerhalb der Hausratversicherung allerdings eine besondere Rolle ein. Für die Erstattung zerstörter oder entwendeter Wertgegenstände steht nämlich ein Betrag zur Verfügung, der nur anteilig der Versicherungssumme entspricht.

Wie viel Prozent der Versicherungssumme tatsächlich versichert sind, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Häufig sind die Summen nicht nur prozentual, sondern auch durch eine konkrete Maximalsumme begrenzt.

Bei der Erstattung wird in der Regel zwischen Bargeld, Schmuck und Wertpapieren unterschieden. Achten Sie daher genau darauf, für was Ihnen wie viel erstattet wird.


Ruß- und Rauchschäden ohne Feuer

Ruß- und Rauchschäden treten in der Regel mit einem Brand auf. In der Hausratversicherung sind solche Schäden versichert. Anders sieht es allerdings aus, wenn die Einrichtung durch Rauch und Ruß Schaden nimmt, ohne dass es zu einem Feuer gekommen ist. Nicht alle Tarife enthalten diese Leistung.

Unser Rat: Achten Sie bei der Wahl Ihres Tarifs darauf, dass Ruß- und Rauchschäden auch unabhängig von einem offenen Feuer übernommen werden. Sie sind sich unsicher, ob Ihr Wunschtarif diese Leistung enthält? Dafür gibt es unseren Service: Unser Beratungsteam hilft Ihnen gerne weiter.


Grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung

Kerzen

Es gibt Schäden, die leicht hätten verhindert werden können - wären die Gedanken nicht schon wieder einen Schritt weiter gewesen. Für Fälle wie das angelehnte Fenster oder die brennende Kerze, die in Vergessenheit geraten ist, gibt es den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.

Beinhaltet Ihr Vertrag diesen Baustein, werden Ihnen keine Leistungen gekürzt oder sogar verweigert, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Ohne Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit kann Sie das in einem unaufmerksamen Moment einen Teil Ihres Versicherungsschutzes kosten.

Tipp: Bejahen Sie in unserem Vergleichsrechner die Frage „Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit?“. Dann werden Ihnen ausschließlich Tarife angezeigt, die die grobe Fahrlässigkeit beinhalten. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Hausratversicherung im Test 2021

Das Analysehaus Morgen & Morgen hat 2021 zahlreiche Hausrattarife durchleuchtet (Zeitschrift €URO 08/2021). Ausgangspunkt war folgender Modellfall: Eine 30-jährige Person sucht eine Hausratversicherung für ihre Wohnung. Diese Wohnung befindet sich in Kassel. Im Testszenario 1 ist die Wohnung 40 Quadratmeter groß, im Testszenario 2 sind es 100 Quadratmeter Wohnfläche.

Die Gesamtsieger der beiden Tests sind:

  • Waldenburger, Tarif Premium
  • Ammerländer, Tarif Excellent
  • GEV, Tarif PROTECT Premium

Selbstverständlich finden Sie die Testsieger 2021 sowie zahlreiche weitere Tarife in unserem Vergleichsrechner.

Sie möchten bei der Testauswertung in die Tiefe gehen? Zusätzliche Details und weitere Testergebnisse der vergangenen Jahre lesen Sie unter: Hausratversicherung im Test

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Tipp:

Haben Sie in letzter Zeit neue Dinge angeschafft? Gehen Sie am besten einmal im Jahr durch, inwiefern sich Ihr Hausrat verändert hat. Möglicherweise ist eine Erhöhung der Hausratsumme notwendig.

Häufig gestellte Fragen

Wessen Hausrat ist versichert?

Die Hausratversicherung ist nicht allein auf denjenigen bezogen, der sie abschließt. Stattdessen ist der Hausrat aller Personen versichert, die sich als Familie den Haushalt teilen.

Wohnen Kinder nicht mehr im elterlichen Haushalt, sind sie weiterhin über ihre Eltern versichert, sofern sie eine zeitlich befristete Ausbildung oder etwas Vergleichbares (z. B. einen Freiwilligendienst) absolvieren. Gründen Kinder einen eigenen Haushalt, entfällt der Versicherungsschutz.

Was passiert mit der Hausratversicherung, wenn ich umziehe?

Während des Umzugs ist Ihr Hausrat an beiden Orten versichert. Danach ist er nur noch in Ihrer neuen Wohnung oder in Ihrem neuen Haus versichert. Meist gilt eine Übergangsfrist von bis zu drei Monaten ab Umzug. Teilen Sie Ihrem Versicherer unbedingt frühzeitig mit, wohin Sie umziehen. Möglicherweise verändert sich durch den Wechsel der Versicherungsbeitrag.

Sind Hausratgegenstände auch unterwegs vor Diebstahl geschützt?

Das kommt darauf an, auf welche Weise Ihnen etwas gestohlen wird. Wird Ihnen außerhalb der versicherten Räumlichkeiten etwas entwendet, muss es sich um Raub handeln. Einfacher Diebstahl ist dagegen nicht versichert.

Bespiel: Sie sind auf dem Nachhauseweg und haben gerade Ihr Auto abgestellt. Kurz nachdem Sie es verschlossen haben, entreißt Ihnen jemand gewaltsam Ihr Smartphone und rennt davon. Dieser Raub ist Teil des Versicherungsschutzes. Versichert wäre Ihr Smartphone nicht, wenn Sie es für eine gewisse Zeit - zum Beispiel in Ihrem Fahrradkorb - unbeaufsichtigt lassen und es in dieser Zeit entwendet wird.

Ist mein Hausrat in der Garage versichert?

In der Regel ist auch Ihr Hausrat in der Garage versichert. Dabei wird allerdings zwischen Garagen auf dem eigenen Grundstück und außerhalb des eigenen Grundstücks unterschieden. Häufig reicht es aus, wenn sich die Garage in der Nähe des versicherten Grundstücks befindet. Achten Sie in den Tarifdetails auf diesen Aspekt, wenn er für Sie von Bedeutung ist. Manchmal sind die Versicherungssummen für Hausrat, der sich in Garagen befindet, begrenzt.

Was sind Überspannungsschäden?

Schlägt ein Blitz ein, muss nicht gleich das ganze Haus in Flammen stehen. Geht es glimpflich aus, kommt es erst gar nicht zum Brand. Trotzdem können während eines Gewitters Schäden entstehen. Denn nicht jedes elektronische Gerät übersteht einen Blitzschlag unbeschadet. Für diese Fälle gibt es den Schutz vor Überspannungsschäden. Ob Überspannungsschäden versichert sind, finden Sie in den Tarifdetails in der Kategorie „Erweiterung zur Gefahr Feuer/Blitz/Überspannung/Stromausfall“.

Muss die Wohnung oder das Haus dauerhaft bewohnt sein?

Nein, die Wohnung muss nicht dauerhaft bewohnt sein, damit Sie diese versichern können. Allerdings existieren Beschränkungen: Versicherungsgesellschaften legen eine maximale Anzahl an aufeinanderfolgenden Tagen fest, an denen der versicherte Wohnraum leer stehen darf. Häufig handelt es sich um 60 Tage. Diese Information finden Sie in den Tarifdetails in der Kategorie „Fahrlässigkeit/Obliegenheit“.

Was ist die Allgefahrendeckung?

Die Allgefahrendeckung ist eine Erweiterung des herkömmlichen Leistungsumfangs. Im Unterschied zur Standard-Deckung werden bei der Allgefahrendeckung nicht die versicherten Schäden aufgeführt. Das bedeutet: Nur das, was explizit im Vertrag ausgeschlossen wird, ist nicht versichert. Wünschen Sie eine Allgefahrendeckung, wählen Sie dies unter den optionalen Detailfragen aus. In der Übersicht werden Ihnen dann nur Tarife mit Allgefahrendeckung angezeigt.

Hausratversicherung? Nur im Vergleich!

Ob Sie Ihre bestehende Hausratversicherung auf den Prüfstand stellen oder die erste Hausratversicherung Ihres Lebens abschließen: Vergleichen zahlt sich aus! Nutzen Sie Ihr Sparpotential und profitieren Sie gleichzeitig von unserem persönlichen Service.

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Petra
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  (02041) 77 44 7 - 52

Sandra
Manfrost

  (02041) 77 44 7 - 53

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  (02041) 77 447 - 54

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  (02041) 77 44 7 - 56

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