Gewässerschadenhaftpflicht für die finanzielle Sicherung bei Grundwasserverschmutzungen

Was leistet die Gewässerschadenhaftpflicht?

 

Die Gewässerschadenhaftpflicht leistet bei Schäden die dadurch entstehen, dass Heizöl oder andere gewässerschädliche Stoffe ins Grundwasser eindringen.

Hierzu übernimmt die Gewässerschadenhaftpflicht folgende Dinge:

  • Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
  • Die Befriedigung des Geschädigten bei berechtigten Ansprüchen.
  • Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

Ersetzt werden auch Kosten für z.B.:

  • Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall zur Abwendung oder Minderung eingeleitet hat
  • außergerichtliche Gutachterkosten, die jedoch zusammen mit der Entschädigungsleistung nicht höher als die Versicherungssumme für Sachschäden sein dürfen.

Der Vertrag zur Gewässerschadenhaftpflicht dauert in der Regel ein Jahr und verlängert sich automatisch um eine weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei entsprechendem Rabatt kann auch ein 5-Jahres-Vertrag abgeschlossen werden.

 

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