Gekippte Fenster - Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung leistet nicht, wenn bei einem Unwetter Regen oder Hagel durch ein gekipptes Fenster gedrückt werden.
Gebäudeversicherung - weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Nach dem stundenlangen Unwetter sind so innerhalb einer Wohnung Teppichböden und Tapeten erheblich durchnässt worden, sodass diese ausgetauscht werden müssen. Da der Regen und der Hagel durch das gekippte Fenster eindringen konnten, besteht kein Schutz durch die Gebäudeversicherung.
Anders verhält es sich, wenn ein Ast durch Sturmeinwirkung ein Fenster beschädigt und in der Folge Regen und Hagel eindringt.
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