Gefahrenklassen - Gebäudeversicherung
Bei gemischt genutzten Gebäuden wird von den meisten Gesellschaften in der Gebäudeversicherung für den Feuer-Grundbeitragssatz ein Zuschlag erhoben. Dieser richtet sich danach, in welche Gefahrenklasse ein Objekt eingestuft wird.
Informationen zur Gebäudeversicherung auf vergleichen-und-sparen.de:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Die Gebäudeversicherung differenziert in drei Gefahrenklassen:
- Gefahrenklasse A:
Hierzu gehören z. B. chemische Reinigung, Wäscherei, Fleischerei, Pension, Möbelhandel oder Supermarkt. Der Zuschlag beträgt je nach Nutzungsanteil (bei maximal 50 Prozent) bis 1,50 Promille zum regulären Beitrag. - Gefahrenklasse B: Hierzu gehören z. B. Baumarkt, Gaststätten, Restaurants, gewerbliche Tierhaltung oder Spielhallen. Der Zuschlag beträgt je nach Nutzungsanteil (bei maximal 50 Prozent) bis 2,25 Promille zum regulären Beitrag.
- Gefahrenklasse C: Hierzu gehören z. B. Glaserei, Glasverarbeitung, Holz- und Kunststoffverarbeitung, Kfz-Reparatur oder Lackiererei. Der Zuschlag beträgt je nach Nutzungsanteil (bei maximal 50 Prozent) bis 3,00 Promille zum regulären Beitrag.
Sind in einem Gebäude mehrere Betriebe vorhanden, ist immer der Zuschlag für die höchste Gefahrenklasse anzuwenden.
Zu den unerwünschten Risiken gehören z. B. Imbissstuben, Pizzerien, Discos, Erotikklubs, Nachtklubs und Gebrauchtwagenhandel.
