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Gebäudeversicherung: Leitungswasserversicherung

Die Leitungswasserversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Gebäudeversicherung. Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Rohren der Wasserversorgung und Heizungsanlagen sind hier eingeschlossen. Ein Rohrbruch kann z. B. durch Frost oder Erschütterungen hervorgerufen werden. Auch wenn ein Leitungsrohr korrodiert, sind Schäden durch Löcher und Risse mit abgesichert. Wasserschäden können hohe Folgekosten versorgen, etwa wenn das Mauerwerk dauerhaft durchfeuchtet wurde oder Wasser den Fußboden ruiniert hat. Ein Wasseraustritt muss sich immer bestimmungswidrig – also gegen den Willen des Hauseigentümers – ereignen.

Gebäudeversicherung - Abgrenzung der Leitungswasserversicherung

In der Gebäudeversicherung wird unterschieden zwischen Schäden, die innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes auftreten können:

  • Innerhalb des Gebäudes: Bruchschäden an Rohren und Installationen wie z. B. Badeinrichtungen oder Heizkörper
  • Außerhalb des Gebäudes: Zuleitungsrohre der Wasserversorgung
Hier finden Sie die Tarife zur Leitungswasserversicherung in der Gebäudeversicherung:

Leitungswasserversicherung – der unverzichtbare Schutz in der Gebäudeversicherung

Ein Rohrbuch kann schnell einen Schaden im vierstelligen Bereich verursachen. Wände und Fliesen müssen aufgebrochen oder entfernt werden werden. Im Badezimmer werden Badewanne oder Toilette entfernt und müssen wieder neu eingebaut werden – das alles kostet richtig viel Geld.

Auch außerhalb Ihres Hauses kann sich ein solcher Schaden ereignen - daran denkt kaum jemand. Wenn z. B. ein Ableitungsrohr zum Hauptkanal der öffentlichen Wasserversorgung bricht, kann sich über mehrere Stunden ein kleiner See auf Ihrem Grundstück bilden. Achten Sie darauf, ob in Ihrer Gebäudeversicherung Schäden an Ableitungsrohren über die Leitungswasserversicherung abgedeckt sind.

Gebäudeversicherung Leitungswasserversicherung: Bruchschäden innerhalb von Gebäuden:

Die Gebäudeversicherung leistet Entschädigung für frostbedingte und sonstige Schäden an den Rohren und Installationen

  • der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen
  • der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima- und Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen
  • von Wasserlösch- und Berieselungsanlagen
  • der Badeeinrichtungen, Armaturen und Anschlussschläuche
  • von Heizkörper, Heizkessel oder Heizungsanlagen

Gebäudeversicherung Leitungswasserversicherung: Bruchschäden außerhalb von Gebäuden:

Schutz in der Gebäudeversicherung besteht für Bruchschäden an den Zuleitungsrohren, wenn

  • diese Rohre der Versorgung des Gebäudes dienen und
  • die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden

Ausschlüsse der Leitungswasserversicherung

Ein Wasserschaden kann vielerlei Ursachen haben. Diese sind nicht alle über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Wenn durch starke Niederschläge Wasser in den Keller eindringt oder das Rückstauventil versagt, hilft nur eine Elementarversicherung. Die Leitungswasserversicherung steht allein für Schäden, die durch Rohrbuch entstehen.

Beispiele zur Gebäudeversicherung Leitungswasserversicherung

Mann mit Eimer und Wischer beim Trockenlegen des Waschraumes

Durch einen Einbrecher wird mangels Beute ein Kellerfenster eingeschlagen und der Gartenschlauch dort hingesteckt. Anschließend dreht dieser das Wasser auf. Stunden später, nach der Rückkehr der Hauseigentümer, wird der Schaden bemerkt. Mittlerweile ist schon das Mauerwerk im Keller stark durchnässt. Hier besteht durch die Leitungswasserversicherung der Gebäudeversicherung Schutz, da dieser Schlauch mit der Wasserversorgung verbunden war. Weiterhin ist der Schaden gegen den Willen des Versicherungsnehmers ereignet.

Hingegen wird ein Wasserschaden durch den eingeschalteten Rasensprenger nicht übernommen. Im konkreten Fall hat der Hausbesitzer schlicht und ergreifend vergessen, die Terrassentür zu schließen. Das Wasser drang ins Wohnzimmer ein und ruinierte den Teppichboden. Hier besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der Leitungswasserversicherung, da der Wasseraustritt sich nicht gegen den Willen des Hauseigentümers ereignet hat. Er hat lediglich vergessen, die Tür zuschließen. Somit ist das auch kein Fall für die Gebäudeversicherung Leitungswasserversicherung.

Auf der Außenwand der Küche hat sich eingroßer Wasserfleck gebildet. Ein Klempner muss Teile der Wand aufstemmen, da ein Rohrbruch vermutet wurde. Es stellte sich heraus, dass das Wasser durch winzige Risse im Mauerwerk eingedrungen ist. Ein Rohrbuch lag somit nicht vor und der Schaden ist auch kein Fall für die Gebäudeversicherung Leitungswasserversicherung.

Bein einem Rohrbruch stellt der Klempner fest, dass weitere Wasserrohre durch Korrosion beschädigt sind, es hier aber noch nicht zu einem Leitungswasserschaden gekommen ist. Nun möchte der Hauseigentümer über seine Gebäudeversicherung die Reparatur der schadhaften Rohre vornehmen. Dabei bekommt aber er aber eine Absage der Leitungswasserversicherung. Ein Schaden ist bei den betroffenen Rohren noch nicht aufgetreten. Weiterhin liegt es in der Pflicht des Hausbesitzers, die wasserführenden Rohre stets in einem einwandfreien Zustand zu halten. Er muss also die Kosten für die Reparatur der Rohre selber in die Hand nehmen. Der Schaden durch den aufgetretenen Rohrbruch hingegen übernimmt die Gebäudeversicherung.

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